Druckschrift 
1 (1850)
Entstehung
Seite
198
Einzelbild herunterladen
 

168

wieder für die fürstliche Familie »der einen RcgicrungSzweckwerden benutzt werden, der Zusammenhang mit anderen Staats-gcbäudcn u. dgl. DieBcnutzung für die Staatscasse geschieht («)bei den Dienstwohnungen durch einen Abzug von den Gcldbc-soldungcn, entweder nach dem abgcschätztcn Micthcrtrage, mitbilliger Rücksicht darauf, daß der Beamte die Wohnung nichtfrei wählen kann, oder nach einem allgemeinen Verhältniß-satze (-), bei den übrigen Wohnungen durch WermiethungauS der Hand, nach den an jedem Drte bestehenden mittlerenMiethpreisen

da) Wehrer, Kam. Dom. Admin. S. 22. Hoffman», S. 35.

(L) Baden: Die Dienstwohnung wird zu 10 Proc. der Besoldung an-geschlagen, doch ist dem Beamten gestattet, den Beweis zu führen,daß der Miekhertrag seiner Wohnung geringer ist.so) In einigen Staaten bringen auch die zu den Domänen gehörenden,zum Trinken und Baden benutzten Mineralquellen und die bei den-selben errichteten Gebäude eine ansehnliche Einnahme, welche manjedoch großenteils wieder zu neuen Bauten und Verschönerungenzu verwenden pflcgl.

V. Werbendes bewegliches Vermögen.

Z. 155. slllö.j

Wenige Negierungen besitzen ein so großes beweglichesVermögen, daß dasselbe weder in den zu den Domänen ge-hörenden, 'noch in den auf Regalien beruhenden Gewerben aufStaatsrcchnung eine einträgliche Anwendung fände und aufZinsen ausgeliehen werden könnte O), in den meisten Staatensind vielmehr noch ansehnliche Schuldzinscn an die Staats-gläubigcr zu entrichten (-). Ist ein bereits angcsammeltes be-wegliches Staatsvermögcn vorhanden, oder ist dasselbe sogarschon ausgeliehen, so kann der Fortbezug der Zinsen keinem Be-denken unterliegen, cs wäre denn, daß man eine andere, durchgroße gemeinnützige Wirkung unfehlbar sich belohnende undfür die Uebernahme von Seiten der Staatsgewalt wohl passendeAnwcndungsart, z. B. den Wau von Land- und Wasserstraßen,Eisenbahnen, Urbarmachungen u. dgl. vorziehen müßte. Istdicß nicht der Fall, so werden die Capitale am besten im Landegegen gehörige hypothekarische Sicherheit ausgeliehen, wobei es