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1 (1850)
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Nutzen bringen und als Vorbilder für den Betrieb der Einzelnenwirken können. Freilich erfordern sie ein ansehnliches stehendesund umlaufendes Capital, dessen Zinsen bei der Berechnung desreinen Ertrages mit berücksichtigt werden müssen, eine sorgfältigeAuswahl der angestellten Verwalter und eine gute Aufsicht, diesowohl auf die kunstmäßige als auf die gewerbliche Vollkommen-heit des Betriebes, Sparsamkeit in dem Aufwande, vortheilhaftenErlös ic. bedacht ist (c).

2) bei der Erzeugung von Kriegsbedarf, insofern die Be-triebsamkeit der Privaten für dieselbe nicht schon genügend sorgt(si 8- 75) ;

3) bei Gewerken, die zur Pflege der bildenden oder tech-nischen Kunst dienen und daher nicht allein unter den finanziellenGesichtspunct fallen. Fordern sie jedoch noch Zuschüsse, so tretendie allgemeinen Grundsätze für die Staatsausgaben ein, nachdenen man zu erwägen hat, ob solche Anstalten die Kosten durchgemeinnützige Wirkungen belohnen (</).

(a) Z. B. Pochwerke und Schmelzöfen, Gießereien, Frischfeuer, Ham-merwerke ic.

(-) Der Ertrag der Hüttenwerke läßt sich von dem des Staatsbergbauesnicht leicht scheiden, weil die in jenen verbreiteten Erze u. a. Fossi-lien meistens nicht verkauft, sondern von den Bergwerken um einengewissen Preis abgegeben werden, welcher nicht der jedesmaligeMarktpreis ist.

(c) In Oesterreich (A. für 1819) ist der Reinertrag der Berg-undHüttenwerke des Staats nur 47g 000 fl. bei einem rohen Ertragevon Mill. fl. Dazu komme» mehrere sog. montanistische Fabri-ken mit l 55 000 fl-, von de! en die Zinnoberfabrik zu Jdria allein1 42 000 fl. rein abwirft. Die baier. Hüttenwerke sind 183136 miteinem Reinerträge von 38171 fl. angesetzt, ihr Grund- und Capital-werth soll 1 >4 Mill. fl. betragen, ohne die zugehörigen 68000 M.Wald. Oer Reinertrag ist also kaum 2 Proc., weshalb der 2te Aus-schuß auf allmäligen Verkauf angetragen hat. Verh. von 1831, Beil.XI.IV, §. 36670. Es wurde >831 und 1837 beschlossen, daß derganze Reinertrag der Berg- und Hüttenwerke zur Erweiterung desBergbaues und Hüttenwesens verwendet werden solle. I. D. von183537 hatten sie 1'002 046 fl. rohen und 62 480 fl. reinen Er-trag. Die wärt. Berg- und Hüttenwerke brachten im D. von183840 einen Reinertrag von 1Ü5 033 fl. Der Anschlag für184244 giebl i. D. 1 '803 000 fl. rohen Ertrag, 268 000 fl. reinenErtrag und hievon 200 000 fl. Ablieferung an die Staatskasse, in-dem ein Theil des Uebcrschusscs zur Vergrößerung des Capitalesverwendet wird. Das ganze in diesen Werken enthaltene Grund-und Capitalvermögen wird auf 2 s/s, Mill. fl. geschätzt, Herdegen,S. 114. Am ergiebigsten ist die schöne Eisengießerei zu Wasseralsin-