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1 (1850)
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noch wenig eintragen, unbedingt erhalten werden müssen, wasimmer am leichtesten von der Regierung geschehen kann (-).Demnach ist eine vvlkswirthschaftlich nützliche Forstwirthschaftam besten dadurch zu bewirken, daß ein Theil der Waldungenfortwährend im Eigenthume des Staates bleibt.

(a) Schenk, S. IS2. Daß reiche Gutsbesitzer, besonders wenn sie leb-haft auf die Erhaltung des Wohlstandes in ihrer Familie bedachtsind, auch Gemeinden öfter neue Waldungen anlegen, zeigt die Er-fahrung. Aber von den mittleren und kleineren Grundeigenthü-mern ist dieß wenig zu erwarten und am wenigsten die Aufzuchthochstämmiger Forsten. In Schottland sind allerdings seit derErmahnung Sam. I ohnsons (1773) viele neue Waldanlagcn ge-macht worden (Niemann, Waldberichte, 1,428), aber manmuß auch die hohen Preise des Bau- und Nutzholzes in Großbrita-nien bedenken.

(K) Pfeil, 11,42. Es gibt viele Beispiele von Landstrichen, diedurch Verwahrlosung der Wälder verödet sind. Hund esh. F.Pol. S. 97.

8. 141.

3) Zwar spornt der Erwerbseifer in der Regel zur Erlan-gung von Gewerbskenntnissen an; allein in der Forstwirthschaftist dieß unter den gegenwärtigen Umständen noch nicht derFall. Die Folgen früherer gänzlicher Vernachlässigung derHolzzucht erstrecken sich noch auf solche Zeiten fort, wo schoneine bessere Pflege der Waldungen wünschenswertst gewordenist, und der geringere Neitz, den dieses Gewerbe für den Unter-nehmungsgeist darbietet, hält auch von dem Streben nach Be-lehrung ab. Späterhin, bei noch mehr angewachsener Bevöl-kerung, höheren Holzpreisen und noch stärkerer Capitalanhäufungmögen sich vielleicht Privatpersonen häufig dem Studium derForstwissenschaft widmen, aber jetzt ist dies noch so selten derFall, daß gründliche Kenntnisse und reife Erfahrung sich fastnur in Staatsforstbeamten fortpflanzen (»).

4) Diejenigen Waldungen, deren Boden baufähig und bau-würdig ist und deren Ertrag weder zur inländischen Verzehrung(bei holzsparenden Einrichtungen) nöthig ist, noch mit Vor-theil ausgeführt werden kann, sind entbehrlich und sollten all-mälig dem Feldbaue übergeben werden. Solche Rodungenwerden zwar von den Privatwaldbesitzern eifrig genug unter-nommen, wenn sie einträglich sind, allein bei sehr ausgedehnten