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1 (1850)
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mit dem jetzigen Reinerträge einen sehr belohnenden Kaufpreiserhalten können (?,).

(a) In Frankreich wurde aus ähnlichen Gründen durch das Gest v. 25.März 183!, als man zu den Kriegsrüstungcn eine Summe von 200Will. Fr. brauchte und nicht unter günstigen Bedingungen borgenzu können hoffte, der Verkauf von 300 000 Hekt. Staatswald be-schlossen, in 5 Jahren zu beenden. On iremble, sagte Laffitte(Dcp. Ä. 11. Fcbr. 1831), pmiv In oon8orvnt!on >Ie cetto i»a88e<Iv bois, pnrcegn'on 8 «pp 08 v n tont Io momlo In volvnto ü'nbnttrost de kletricber. Lette crnlnte n'e8t -znerL'faniIee. Lresgueton 8 les bois ont ete convsrti8 en tnilli8 8on8sutnie (Mittelwald), ziour etre coupö-8 to»8 Ie8 20 n»8. II88onl cleve »08 rle8lor8 nn revenn 80 licle, i-exulier, lüclls n ilirixer,et gu'uu Kiniiil noinbre ile proprietnire8 oiit-rseberclie sveeei»i>re88ement. Seit 30 Jahren seien nur 90 000 Hekt. ausgerodetund fast eben soviele neu angelegt worden. Die Staatsforstcn tra-gen nur 22'/2 Proc. des Mittlern Verkaufspreises; in etwa 20Dcpart. bringen sie nicht einmal den Betrag der Administrations-kosten ein, Humann, Commiff. Bericht, 24. Dec. 1830. Manmuß hiebei erwägen 1) die Mängel der französischen Forstwirth-schaft, 2) die Vorzüge des Hochwaldes (I, Z. 391.) und die in denvielen Nadelwäldern Deutschlands begründete Unmöglichkeit derNiederwaldwirthschaft. Das Ergebnis; des beschlossenen Verkaufsbis zum Jahre 1835 war dieses: Es waren veräußert 116 780 Hekt.für 114-297 000 Fr., der Anschlag war 107-032 000 Fr., also derMehrerlös 7. 264 000 Fr. Diese Waldungen hatten bisher 4 - l 40 000Fr. ertragen, wovon aber für Aufsichtskosten 143 600 Fr. abgingen,also war der reine Ertrag 3-996 400 oder 34 Fr. vom Hektar undZs/z Proc. des Erlöses. Die Grundsteuer, in welche die verkauftenWaldstücke eintreten, ist 261 475 Fr. und entspricht zu 3'/? Proc.einem Capital von 7-470 000 Fr. Schlägt man diese Summe zuobigen lll-297 000 Fr., so erhält man eine Einnahme von121-767 000 Fr., welche 14-735 000 Fr. über den Anschlag aus-macht und wovon der bisherige Reinertrag 3,?° Proc. ist.

§. 139.

Diesen Sätzen müssen andere sehr erhebliche Erwägungenentgegengestellt werden («).

1) Die Forstwirthschaft hat in der Langsamkeit des Holz-wuchses, in der Größe des stehenden Holzvorrathcs (I, §. 389)und in der geringen Menge von Arbeit, die eine Waldfläche imBcrgleich mit einer Feldflur oder einem Gartenbezirk beschäf-tigt (S), viel Eigcnthümliches. Sie bietet für einen Unterneh-mungsgeist, der in kurzer Zeit durch Werbesserungen im Gc-wcrbsbetriebe ansehnliche Gewinnste erstrebt, keinen günstigenSpielraum. Wer einen raschen Umsatz seines Capitales beab-sichtigt, der wird durch die regelmäßige Benutzung eines Wal-