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1 (1850)
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Meere, a hat 500 Fuß und weniger, ü ist die höchste und kältesteLage von 2400 Fuß und darüber.

ß. 129.

II. Bei den Wiesen ist die Classification nach der Bodenartminder entscheidend, weil der Ertrag großenteils von der Lageund Gelegenheit zur Bewässerung bestimmt wird. Wo das ge-wonnene Futter, wie gewöhnlich, ganz in der Wirtschaft ver-braucht wird, da kommt von den Wiesen gar kein reiner Ertragin Anrechnung, doch muß der mittlere Rohertrag sowohl wegender Kosten als auch darum erforscht werden, weil er auf die Mengedes Wiehes, welches ernährt werden kann, Einfluß hat. Dasselbegilt von den Weiden.

III. Für Gemüsegärten bedient man sich, da sie nicht vielzu betragen pflegen, eines ungefähren Geldüberschlages, ohneauf eine ausführliche Berechnung einzugehen. Bei den Obst-gärten wird nach der Zahl, Art und Beschaffenheit der Bäumeein Gcldansatz genommen.

IV. Bei der Viehzucht muß zuvörderst aus der Vergleichungdes Futtererzcugnisses mit der erforderlichen Menge des Arbeits-(Spann-) Viehes bestimmt werden, wieviel Nutzvieh gehaltenwerden kann, sodann ist für die vorhandene Art desselben (Milch-kühe, Mastochsen, Schaafe rc.) das Iahreserzeugniß an Milchund Molkenwaaren, an Jungvieh, Wolle w. zu suchen, die eigeneVerzehrung abzuziehen, der Nest nach den Marktpreisen, derAbsatzgelegenheit und der Güte (z. W. feine, mittlere oder Land-wolle) in Geld anzusetzen und davon noch abzurechnen, was fürWartung, Futter, Arzneien, Gerätschaften u. dgl. ausge-geben wird.

Z. 129 u.

Als allgemeine Wirthschaftskosten sind diejenigen Ausgabenanzusehen, welche nicht einem einzelnen Zweige zur Last geschrie-ben werden können, z. B. Unterhalt und Feuerversicherung derGebäude, der Wohn- und Küchengeräthe, Heitzung, Beleuch-tung, Gesindelohn, Taglohn zum Theil, Unterhalt des Land-wirths und seiner Familie, Gemeindelasten u. dgl. Auch die Geld-ausgaben für das Spannvieh können hierher gerechnet werden,