159
ordnung zu Hülse nehmen. Ii) Geldausgaben sind bei dem Acker-baue gewöhnlich gar nicht ausgerechnet worden, allein die Folge-richtigkeit fordert, daß man von den allgemeinen Wirthschafts-auögaben diejenigen hieher verweise, welche auf andere Zweigekeinen Bezug haben (e).
(a) Der mittlere Rohertrag, in Roggen ausgedrückt, ist nach Block vonder besten Bodcnclasse nicht unter 10 Schcff. auf den preuß. Morgenoder 5 Malt, auf den bad. Morgen; nach der sächs. Geschäftsan-weisung von der Clafse I, n 171 Metz. Roggenwerth a. d- sächs. Acker
— 9,^> Scheff. v. pr. M. — 4,°° Malter v. bad. M.
(ä) Wo allgemein keine Brache mehr gehalten wird, da wäre es unpas-send, den Ertrag der Brachfrüchte außer Ansatz zu lassen. Auch Han-delsgewächse dürfen eingerechnet werden, wenn sie in der Frucht-folgc einer Gegend regelmäßig Vorkommen.
(c) Vergl. Schmalz, §. 42. — Man kann z. B» auf ein Stück Rindvon 7 Ctrn. lebendem Gewicht bei guter Stallfütterung gegen90 Ctr. Heu (oder dessen Werth in anderen Futterstoffen) und18—22 Ctr. Stroh zur Streu annehmcn, woraus etwa 220 Ctr.abgefaulter Mist erhalten werden. Bei guter Düngung kommenjährlich ungefähr 50 Ctr. Mist auf den preuß., 70 auf den bad.Morgen, so daß I Stück den Dünger für resp. 4s^ und 3 Morgenliefert.
(A) Man nahm an, daß auf einem Acker, der die Aussaat dreifach wie-dergiebt, die Kosten der Aussaat gleich wären, bei vierfachem Kör-nerertrage sollten die Kosten 1/,mal, bei höherem 2mal soviel alsdas Saatquantum ausmachen; z. B. auf I Morgen 1'^ Scheff.Weizen (zu viel) Aussaat, bei basaltigem Ertrage 8'/, Scheff.Ernte, Abzug außer der Saat noch 3 Scheff. für Kosten, Rest 3z/,Scheff. (in preuß. Maaßen). Doch kam es hiebei auch darauf an,ob Frohndienste bei dem Gute waren. Gasser, S. 139. Bergius,VII, 63.
(e) Z. B. Geldlohn der Feldarbeiter, Ausgaben für die Ackergeräthe, fürAnkauf von Düngemitteln u. dgl. — Setzt man den Reinertrag desMorgens Acker erster Güte gleich 100, so wird der Ertrag der an-deren 9 Bodenclassen bis zur schlechtesten herab nach Flotow's An-schlägen in folgender Abstufung ausgedrückt: 79 — 62 — 40 — 28
— 17—10 — 7 — 2. Nach Klebe sind die Zahlen folgende: 82
— 65 — 50 — 43 — 40 (6. u. 7. Cl.) — 29 — 20 — 8, nach derpomm. Instruction geht der Reinertrag von 63 pr. Metzen Roggenbis auf 4 M. herab. Nach der sächs. Instruction ist der Reinertragin Roggen ausgedrückt:
Mcpen auf densächs. Acker.
Scheffel auf denpreuß. M.
Malter auf denbadischen M.
Cl. I, L
88,'
5,-°
2,"
36
2,"
1,°'
„ VI, <1
10
0,°
0 ,"
„ XI, n
s?
0,"
0,'°
„ XI, ü
2?
0 ,>°
0 ,°°
Die Abtheilungen a—ä entsprechen der Höhe des Landes über dem