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1 (1850)
Entstehung
Seite
115
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Z. 92.

Der Umstand, daß die Kammergütcr wenigstens zum TheileEigenthum der fürstlichen Familien waren, wahrend die durchSteuern aufgebrachten Summen offenbar in das Staatsver-mögen gehörten, hat bei der Entstehung der landständischen Ver-fassung in Deutschland zu einer merkwürdigen EinrichtungAnlaß gegeben, die sich noch bis jetzt in mehreren Staaten er-halten hat. Die Erhebung von Steuern, wenigstens von sog.directcn oder Einkommenssteuern, setzte die Bewilligung derLandstände voraus, zugleich war häufig angeordnet worden, daßdie Steuern unter der Mitwirkung und Aufsicht landständischerEommiffäre, oder sogar ganz ausschließend von diesen, erhoben,ausbewahrt und verwendet würden, während die Einkünfte ausden Kammergütern und den Hohheitsrechtcn, als die älteren unddie nicht beliebig vermehrbaren, unter der ausschließlichen Ver-waltung fürstlicher Beamten verblieben. So entstand die Tren-nung zweier Cassen (a), nämlich 1) der Kammercasse,welche die Domänen- und Ncgalieneinkünfte aufnahm und da-von hauptsächlich die Hofstaatsausgaben bestritt (§. 45.), jedochda, wo sie reichlich ausgcstattet war, auch nebenbei mancherleiAusgaben für Regierungszwecke übernahm; 2) der Landes-(auch Steuer-, Obersteuer-) Lasse, in welche die Steuer-gefälle stoffen und aus welcher die meisten Negierungsausgaben,zunächst und vornehmlich die Kosten der Staatsvertheidigung,bezahlt wurden. Die Wertheilungsart der Einkünfte und Aus-gaben unter jene beiden Cassen war nicht in allen Länderndieselbe, was sich leicht daraus erklären läßt, daß man jeneScheidung nicht sowohl nach allgemeinen Begriffen, als viel-mehr nach augenblicklichem Bedürfnisse und örtlichen Umstän-den vornahm (-).

(a) ».Seckendorf, T. Fürstcnstaat, S. 503. v. Justl, Staats-wirthsch. II, 89. Bergius, P. u. K. Magazin, II, 294 ff.Die römische Trennung von Ilsens u. asrnrinm trug vielleicht da-zu bei, diese Einrichtung zu empfehlen. Der Ilsens, von Augustusgeschaffen, sollte die Kriegscasse sein, wurde aber mehr und mehrals die kaiserliche Privatcasse angesehen und nahm fast alle neueingeführten Auflagen auf; der Unterschied beider Cassen hörteendlich ganz auf. Hegewisch, S. 178. 195.