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schüssc geboren, ohne die mein keine Ausgabe eher vornehmen könnte,als bis eine gleich große Einnahme vorausgcgangen wäre. Einsolcher Betricbsoorrath ist überall unentbehrlich, aber man hat aufseine Ausmittelung und Darstellung nicht allerwärts gleiche Sorg-falt verwendet. Die genaue Kenntniß von dem jedesmaligen Standedesselben ist aber nothwcndig, um den Zustand des Staatshaus-haltes richtig zu beurtheilen; denn aus der Vergleichung der Aus-gaben und Einkünfte allein ist dieß nicht möglich. Es könnte hierausein Ucberscbuß der Einkünfte hervorgehcn, der aber nur scheinbarwäre, wenn etwa zugleich eine Verminderung der Betriebsvorräthevorgcgangen wäre, z. B. durch das Eingehen ungewöhnlich vielerAusstände oder durch unterbliebene Ergänzung von Materialien,wie Brennholz rc. Ebenso könnte es scheinen, als sei ein Ausfallvorhanden, während die Mehrausgabe durch die Vergrößerung derBetriebsvorräthe ausgewogen würde.
In Baiern wurde 1828 (Landtagsabschied v. 15. Aug- Nt, !)verfügt, daß das Verlagscapital der Staatskasse wieder aus dieHöhe hcrgestellt werden solle, welche cs im I. 1818 (im Beginn derI. sechsjährigen Finanzperiode) gehabt habe, nämlich 6-736 517 fl.Dasselbe ist späterhin auf 6-1)39 168 fl. angewachsen; s. Verhandl.d. K. d. Abg. von 1840, Beil. XXII. Abth. I. S. 8 (v. Roten Han).
Würtemberg: Seit 1833 wurde dem Finanzministerium ein„Betriebs- und Vorraths-Capital" von 1-400 000 fl. überlassen,1845--18 wurde dasselbe auf 1-836 645 fl., 184»/» auf 1 -609 079 fl.gesetzt. Was die Restvcrwaltung (für die Aus- und Rückstände derfrüheren Jahre) über diesen Betrag besitzt, wird zu verschiedenenaußerordentlichen Verwendungen bestimmt. Außerdem besitzen aberdie einzelnen Staatsanstalten und Gewerbe noch 1 -664 286 fl. anBetriebscapitalen; s. Verhandl. der 2. K. von 1812, Bericht über dieRestverwaltung S. 1 u. 77. — In Kurhcssen wurde durch dasFinanzgcsetz v. 22. Jan. 1848 für die laufende Finanzperiode einBetriebscapital von 900 000 Nthlr. bewilligt, welches im Voran-schläge sowohl in Einnahme als in Ausgabe steht und daher eigent-lich von beiden Größen abgezogen werden muß. Es beträgt 19/Proc.der Roheinnahme. — Im Großh. Hessen ist den Staatskassen einBetriebscapital von 1-100 000 fl. zugewiescn.
In Baden ist die Rechnungsführung über die umlaufenden Be-triebsfonds sehr vollständig; der Betrag derselben wird im Finanz-gesetze für jede (2jährige) Periode festgestellt und der entbehrlichesich vorsind ende Ueberschuß zu anderen Zwecken verwendet. Die Be-standtheile dieser Fonds sind folgende (jedoch ohne Einrcchnung derSchuldencasse):
Durchschni t desBetrages zu Ende1844, 4o, 46.
Festsetzung für1848. 49.
fl-
fl-
I) Caffenvorräthe.....
4-777 84 7
1-309 100
2) Naturalvorräthe ....
1-614 298
1-500 000
3) Activreste (Ausstände) . .
2-481 641
2-772 700
Zusammen
7-873 787
5581 800
Hiervon gehen ab die Rückstände(Passivrcste) mit.
228 773
229 400
So bleibt reines Vermögen. . .
7-645 014
5-352 400