(a) Man bezeichnet? die hiehcr gehörigen Auflagen früher öfters mitdem Namen zufällige Abgaben. Neuerlich hat man sie meistensmit den Steuern zusammcngeworfcn und diesen Ausdruck in demweiteren Sinne gebraucht, der hier mit dem Worte Auflagenausgcdrückt worden ist.
8- 87.
Die Staatseinkünfte können noch nach einigen anderen Ge-sichtspunkten abgetheilt werden.
1) Nach der Art der Sachgüter, welche in den Besitz derNegierung gelangen, unterscheidet man Geld- und Natural-E i nkü nft c(tt). Bei dem Betriebe von Gewerben und bei man-chen anderen Veranlassungen erhalt die Negierung Worräthevon Natur- und Kunsterzeugnissen, die entweder zur Erzielungeiner Geldeinnahme verkauft, oder unmittelbar verwendet wer-den. Wenn man unter Naturaleinkünsten im engeren Sinnesolche versteht, die nicht in Geld umgesetzt, sondern geradezu für-öffentliche Zwecke gebraucht werden, so sind dahin vorzüglichRohstoffe, wie Getreide, Holz rc. zu rechnen, die gleichförmig be-schaffen sind und regelmäßig für gewisse Bedürfnisse angewendetwerden. In früheren Zeiten war es bei dem geringen Geldvcr-kehre, dem schwierigen Absätze der Erzeugnisse und dem schwachenHandel angemessen, die aus dem Erwerbe der Negierung er-haltenen Bodenerzeugnissc vorräthig zu behalten, um sie zumUnterhalte des Hof- und Staatsdienerpersonals anzuwcnden;auch verband man damit die Absicht, für Fälle von Mißwachsund Lheuerung eine Aushülfe in Bereitschaft zu halten, die denbedrängten Unterthanen wohlthätig werden könnte (II, Z. >37).Allein wegen der Kostbarkeit einer solchen Aufbewahrung, derGefahr von Verlusten und der größeren Lebhaftigkeit des Ver-kehres kommt man von jenem Verfahren allmälig zurück undzieht die viel einfacheren Geldeinkünfte vor, außer in so weitman zu Besoldungen (Z. 58) und zur Wrotlieferung für dieSoldaten (Z. 76) Getreide nöthig hat.
2) Nach ihrer Veranlassung und Entstehungswcise kannman unterscheiden:
s) selbständige Einkünfte, die den Zweck einer gewissen