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1 (1850)
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bis 14 Jahren. Diese Zahl ist also die größte mögliche Mengevon Schulkindern innerhalb jenes Alters, oder ungefähr j).Rach llli. vupiii (borces proüuotives dein b'i-nnce, 1827,II, 251) hatte Nordfrankreich auf 1000 Einwohner nur 57,Südfrankreich 21 Schulkinder und 14 000 Gemeinden von38 000 hatten noch keine Schule. Seitdem ist diesem Uebel-stande so eifrig abgeholfen worden, daß 1840 nur noch 4196Gemeinden ohne Schulen waren und 1842 die Zahl der Schul-kinder 3-240 000 oder I auf 10,^ Ew. gewesen sein soll. Im1.1848 waren in 12. Dep noch weniger als 3000 Schulkinderauf 100 000 Einw., min. 2127 (Dep. Allier.) llour». clen Leon.XXI, 184. In den deutschen Staaten, in den Niederlanden,einem Lheil der Schweiz re. erreicht die Zahl der Schulbc-suchenden das muximum, z. B. im Großherzogthum Hessenwaren es 1837 156 p. m., es kam auf 85 Kinder oder auf 548Menschen eine Schule (Linde, Uebers. des ges. Unterrichtsw.im Gr. Hessen, 1839). In Preußen wurden 1838 die öffent-lichen unteren und mittleren Lehranstalten von 2-289 700 Schü-lern besucht (Weber, Handb. S. 145), was 160 p. m. oder 1auf 6/ E. giebk, jedoch sind hierunter auch Zöglinge über jenemSchulalter, und man zählte 540 000 Kinder ('/^ aller), die inkeine öffentliche Schule giengen; 1846 war unter 6," Ew. 1Schulkind, Dieterici, Mittheil. 1848, S. 51. In Belgienwaren zu Ende 1840 noch 183 von 2417 Landgemeinden ohneSchulen. Man zählte 2109 Gemeinde-, 2284 Privat- und 796gemischte Schulen, d. h. solche, die vom Staate eine Unter-stützung erhalten, zus. 5189, mit 453 380 Schulkindern, also113 p. mille oder der Einw., max. Namur mit min. Ost-flandcrn mit s. kllnt üe I'instiuotr. primuire an Lelxigue,183040, S. 63 ff. (Amtl. Bericht des Ministers des Innernv. 28. Jan. 1842.) Die deutschen Provinzen von Oesterreichhatten 1843 1 Schulkind auf 6," Einw.

2) Besoldung der Lehrer. Dieselbe war sonst öfters so kärglich, daßder Lehrer zu unwürdigem Nebenerwerbe gezwungen war. Manhat jetzt in vielen Ländern ein Minimum des Einkommens, jenach der Größe der Schule, festgesetzt, so daß der Lehrer wenig-stens den nötigsten Unterhalt findet, und dieß Minimum ist inmehreren Staaten schon wieder hinaufgerückt worden. Nachdem bad. Ges. v. 28. Aug. 1837 steht sich der Hauptlehrer mitEinschluß der Wohnung auch an kleinen Orten wenigstens auf180 fl., in den größeren Städten auf 450 fl., wozu das Schul-geld kommt. Nach dem Ges. v. 6. März 1845 ist der geringsteBetrag 215 fl. ohne Schulgeld, und dieß macht für jedes Kindmindestens 48 kr. jährlich. Das geringste Einkommen ist inKurhcssen 1847 auf I25Rthlr., in Preußen 1845 auf 100 Nthlr.bestimmt worden, in Nassau undBaiern auf200fl.In Frank-reich sollte (Ges. 28.Jun. 1833) der Elementarlehrer nicht unter200, der Oberlehrer nicht unter 400 Fr. erhalten, nebst einemSchulgelde (retribution mensnelle), welches vom Gemeinde-rath für jedes Kind, dessen Aeltern nicht zu dürftig waren, fest-gesetzt wurde. Es betrug in den einzelnen Dep. von ^ bis 1*/,Fr. monatlich. 1845 gab es >5 000 Schullehrer von weniger als400 Fr. 1848 wurde die Unentgeldlichkeit des Schulunterrichtsausgesprochen und eine Summe von 45 Will. Fr. gefordert