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1 (1850)
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Nachthcil sparen; auch zeigt die Erfahrung, daß diejährliche Unterhaltung weniger kostet, wenn die Straßeneinmal in vollkommen guten Stand gesetzt wordensind (/).

k) Eisenbahnen und Canäle können von Privatgesell-schaften angelegt werden, wenn sich Neigung, Geschick-lichkeit und Capitule dazu vorsind en (II, §. 273 a. 277),doch ist es auch oft nothwendig oder nützlicher, daß dieRegierung wichtige Werke dieser Art selbst erbaut, wo-zu sie die erforderlichen Summen borgen muß (s).e) Zu den schützenden Bauten an den Gewässern sindBeiträge der gefährdeten Grundeigenthümer zweck-mäßig (/.)

. 4) Staatsbeiträge zur Ablösung schädlicher Reallasten vonLändereien (-).

(a) A. in Baben für 18-18. 49. 73 250 fl., für 150 Hengste. Futter undStroh für einen Hengst kommen jährlich auf 160 fl. Die Ergänzunggeschah bisher nicht durch eigene Zucht, sondern meistens durch An-kauf von Fohlen, deren 1843 60 gehalten wurden. Die 2. Kammerbeschloß 1848 die Aufhebung der Anstalt. Würtemberg, 89 900 fl.Am 1. Juli 1841 waren vorhanden 143 Hengste, 101 Zuchtstuten,174 Fohlen. Zu der Anstalt gehören das Muttergestüt zu Marbach,der Hengstfohlcnhof zu Güterstcin und der Stutenfohlenhof zuOffenhaufen. Baiern: 111 000 fl. Großh. Hessen: 30 000 fl.Belgien 1840: 230000 Fr. Preußen 1849: 195240 Rthlr.Frankreich 1844 2>/, Will. Fr., dagegen auch 352000 Fr. Einnahme.

(b) Die Ausgabe für Straßen- und Wasserbau ist ein beträchtlicher Theildes ganzen Staatsaufwandes. Sie macht z. B.:

13/ Proc. 1-342 000 fl. Baden, 1848. 49, ohne die außer-ordentlichen Verwendungen. 1846. 47war die Ausgabe mit den letzteren zu-sammen 1-804 000 fl. oder 17 Proc.Der Straßenbau war 1848. 49 mit689 000, der Wasserbau mit 511 OVO fl.angesetzt.

11/ 613 000 fl. Gr. Hessen, 184547.

9/ 555 000 Rthlr. Sachsen, 184345.

8 96-600 000 Fr. Frankreich 1844, ohne die großen

Eiscnbahnbauten.

6/ 237 000 Rthlr. Kurhessen 1849.

6 3-898 000 Rthlr. Preußen 1847, mit Einschluß

von 1 Mill. für Neubau.

5/ 9-547 000 fl. Oesterreich, R. 1847.

5/- 1-688 000 fl. Baiern, 183743.

5/ 554 600 fl. Würtemberg, 184245.

4/ 4-517 000 Fr. Belgien, 1841. Der Staat unter-

hält hier nur etwa der vorhandenen Landstraßen. In den Jahren