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Nachthcil sparen; auch zeigt die Erfahrung, daß diejährliche Unterhaltung weniger kostet, wenn die Straßeneinmal in vollkommen guten Stand gesetzt wordensind (/).
k) Eisenbahnen und Canäle können von Privatgesell-schaften angelegt werden, wenn sich Neigung, Geschick-lichkeit und Capitule dazu vorsind en (II, §. 273 a. 277),doch ist es auch oft nothwendig oder nützlicher, daß dieRegierung wichtige Werke dieser Art selbst erbaut, wo-zu sie die erforderlichen Summen borgen muß (s).e) Zu den schützenden Bauten an den Gewässern sindBeiträge der gefährdeten Grundeigenthümer zweck-mäßig (/.)
. 4) Staatsbeiträge zur Ablösung schädlicher Reallasten vonLändereien (-).
(a) A. in Baben für 18-18. 49. 73 250 fl., für 150 Hengste. Futter undStroh für einen Hengst kommen jährlich auf 160 fl. Die Ergänzunggeschah bisher nicht durch eigene Zucht, sondern meistens durch An-kauf von Fohlen, deren 1843 60 gehalten wurden. Die 2. Kammerbeschloß 1848 die Aufhebung der Anstalt. — Würtemberg, 89 900 fl.Am 1. Juli 1841 waren vorhanden 143 Hengste, 101 Zuchtstuten,174 Fohlen. Zu der Anstalt gehören das Muttergestüt zu Marbach,der Hengstfohlcnhof zu Güterstcin und der Stutenfohlenhof zuOffenhaufen.— Baiern: 111 000 fl.— Großh. Hessen: 30 000 fl. —Belgien 1840: 230000 Fr. — Preußen 1849: 195240 Rthlr. —Frankreich 1844 2>/, Will. Fr., dagegen auch 352000 Fr. Einnahme.
(b) Die Ausgabe für Straßen- und Wasserbau ist ein beträchtlicher Theildes ganzen Staatsaufwandes. Sie macht z. B.:
13/ Proc. — 1-342 000 fl. Baden, 1848. 49, ohne die außer-ordentlichen Verwendungen. 1846. 47war die Ausgabe mit den letzteren zu-sammen 1-804 000 fl. oder 17 Proc.Der Straßenbau war 1848. 49 mit689 000, der Wasserbau mit 511 OVO fl.angesetzt.
11/ „ — 613 000 fl. Gr. Hessen, 1845—47.
9/ „ — 555 000 Rthlr. Sachsen, 1843—45.
8 „ — 96-600 000 Fr. Frankreich 1844, ohne die großen
Eiscnbahnbauten.
6/ „ — 237 000 Rthlr. Kurhessen 1849.
6 „ — 3-898 000 Rthlr. Preußen 1847, mit Einschluß
von 1 Mill. für Neubau.
5/ „ — 9-547 000 fl. Oesterreich, R. 1847.
5/- „ — 1-688 000 fl. Baiern, 1837—43.
5/ „ — 554 600 fl. Würtemberg, 1842—45.
4/ „ — 4-517 000 Fr. Belgien, 1841. Der Staat unter-
hält hier nur etwa der vorhandenen Landstraßen. In den Jahren