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1 (1850)
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wichtigsten Verhandlungen werden von Abgesandten gepflogen, diekein Aufsehen machen. Der Prunk und Glanz des sog. diplomatischenCorps ist Verschwendung.

8. 79.

Zu den Ausgaben für die Volkswirthsch astspflegegehören vorzüglich:

1) Prämien und Unterstützungen', um neue nützlicheUnternehmungen im Gewerbewesen zu befördern, ein Mittel,mit welchem man sehr vorsichtig sein muß, weil es in vielenFallen überflüssig oder sogar schädlich ist.

2) Die Kosten des Landgestütes (Z. 76.), welchebei guterEinrichtung dieser Anstalt sich selbst finanziell belohnen («).

3) Der Straßen- und Wasserbau (II, §. 269ff.),welcherzwar in vielen Staaten dem Geschäftsgebiet des Finanz-ministeriums zugetheilt wird, seiner Bestimmung nachaber hauptsächlich der Volkswirthschaftspflege angehört,obgleich bei den Flüssen und Meeresküsten der Zweck derSicherung gegen Ueberschwemmung und Abreißen desLandes hinzukommt (ö).

r») Unter den Landstraßen müssen diejenigen, welche dieHauptverbindung der Landestheile mit dem Mittel-punkte und die des Staatsgebietes mit Nachbarstaatenbilden, aus der Staatskasse, die Bezirksstraßen dagegenkönnen aus den Beiträgen einzelner Landestheile undzwar der Provinzen rc. (§. 55), oder der längs jedereinzelnen Straße liegenden Landstreifen bestritten wer-den (II, §. 271), und es gehört dieser Aufwand unterdiejenigen, welche zur Erhöhung des allgemeinen Wohl-standes am meisten beitragen, weshalb man in mehrerenStaaten sich nicht gescheut hat, zur schnelleren Vollen-dung der Straßenverbindungen Anleihen aufzunehmen(c). Die durch die Straßenbaufrohnen bewirkte Er-sparung kann als eine zu ungleich vertheilte undzu drückende Last nicht gebilliget werden, Z. 213.Durch Vermeidung eines zwecklosen Luxus, z. B. inder Breite der Straßen, und durch die Wahl der wohl-feilsten Bauart, unbeschadet der Güte, läßt sich ohne