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1836 und 1838 wurden 8 Will. Fr. außerordentl. Zuschuß zu demStraßenbau bewilligt.
(c) Die Prämienanleihe der preuß. Seehandlung von 1832, im Betragevon >2'600000 Rthlr., war hauptsächlich zum Straßenbau bestimmt.— Im Großh. Hessen wurde durch Ges. v. 14. Jun. 1836 eine be-sondere Straßenbauschuld ausgenommen, für welche ein Stcuerbei-schlag erhoben wurde. Nach Ges. v. 19. Oct. 1845 wurde diese Schuldim Betrage von 2'249 000 fl. in die allgemeine Staatsschuld aus-genommen, der Steuerzuschlag der Schuldencasse zugewicsen.
(<t) lieber die Kosten der Anlegung und Unterhaltung s. II, 8> 270 (a).In Belgien kostet I Meter Pflasterstraße jährl. 60 Cent., gewöhn-liche Kunststraße 49 Cent., also die Wegstunde 1200 und 1016 fl>,IleuseliliiiA, Statist. S. 255. — Straßen ohne gute Unterlagevon größeren Steinen sind wohlfeiler anzulegen, aber kostbar zu un-terhalten. Durch Anstellung einer hinreichenden Zahl von Straßen-wärtcrn, die jede kleine Beschädigung sogleich ausbessern, wird andem Aufwand? merklich erspart. In Baden sind 603 Straßenwärter,deren jeder im D. 1233 Ruthen — 1,"^ Wegstunden versieht undaußer einigen Nebeneinkünften 157 fl. Lohn erhält.
(e) Es läßt sich zwar annehmen, daß eine wahrhaft nützliche Unterneh-mung dieser Art auch für die Unternehmer mit der Zeit einträglichwerden müsse, denn ihr Nutzen besteht darin, daß sie die Frachtkostenum mehr erniedrigt, als die Bau- und Unterhaltungskosten aus-machen, wodurch Consumtion und Production vermehrt werden.Consumenten (soweit die Preise der Maaren sinken) und Producen-ten theilen sich in diesen Borthell und büßen ihn nicht gänzlich ein,wenn sie auch die Kosten des Canals und der Eisenbahn den Er-bauern vergüten müssen. Jndeß gibt es Fälle, wo der Waarenzugnoch nicht sogleich eine solche Lebhaftigkeit erlangen kann, um dieZinsen und Reparaturen leicht zu vergüten, und wo man es rathsamfindet, zur kräftigeren Ermunterung der Production diese Ausgabenfürs Erste nicht im Weggelde sich ganz ersetzen zu lassen, wo also dieRechnung auf einen langen Zeitraum hinaus gemacht werden muß.Dieß kann nur von der Regierung geschehen, die auch solche Unter-nehmungen auf die gemeinnützigste Weise auszuführen im Standeist. Gleichwohl wäre cs irrig, jede solche Kunststraße ohne Weiteresfür vortheilhaft zu halten, denn es kommt dabei sehr auf die Gegendund Richtung an. — Bgl. Say, Handb. V, 177. — Die große Ca-nalunternehmung der französischen Regierung wurde mit auffal-IcnderUebcreilung begonnen. Man beschloß in den Jahren 1818 — 35verschiedene Anleihen, um einige Canäle zu beendigen und auch einigeBrücken- und Hafenbauten vorzunehmen. Die ganze aufgenommeneSumme war 142 - 630 000 Fr., aber die Anschläge waren so unge-nau verfertiget, daß der wirkliche Aufwand weit über sie hinausgieng.Der Canal von Nivernais wurde auf 8 Mill. Fr. angeschlagen,kostet aber 19— 20 Mill. Im I. 1830 wurden 7. Mill. Fr. für dieZahlungen an die Canalgläubiger und 5'100000 Fr. für Fort-setzung der Arbeiten nöthig. Revue Rnv. 1828. Aug. S. 444. Boni-teur, 1829. 9. April 1830. 7. Nov. Im I. 1834 hatten die 13 größe-ren, in den I. 1821 u. 22 beschlossenen Arbeiten schon 241 Mill.gekostet. — Die Actien tragen 5 Pro-. Zinsen, außerdem eine Prämiebei der Tilgung oder (beim Canal von Bourgogne und von Arles)eine Zinserhöhung von '/, Proc. von 1833 an, und sie geben auch