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Von 1814—1819 hat die sranz. Staatsschuld um beinahe 126 Will.Fr.Renten oder 2520 Mill. Fr. Stamm zugcnommen. Vgl. 0 resson,il, 316, 443. — Die Eroberung von Algier brachte der französischenStaatscasse eine Einnahme von 51 Mill.Fr. aus erbeuteten Schätzenund Waarenvorräthen zu Wege, aber die Kosten der Eroberung undBehauptung sind weit größer.
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Der Aufwand für die auswärtigen Angelegenheiten(«) betrifft hauptsächlich das Ministerium und die Gesandtschaf-ten, sowohl außerordentliche, als stehende. Letztere sind heutigesTages ein unentbehrliches Hülfsmittel der neueren Staatökunst,jedoch nicht gerade in ihrer bisherigen Ausdehnung. Vertrags-mäßige Zahlungen an einen anderen Staat, welche bisweilen inden auswärtigen Verhandlungen ihre Veranlassung gefunden ha-ben, sind nur zulässig, um eine schon bestehende Verbindlichkeitzu erfüllen, oder einen großen Vortheil zu erkaufen, oder sich voneinem schweren Uebel zu befreien. Der Aufenthalt der Ge-sandten und ihres Hülfspersonales in fremden Hauptstädtenmacht eine reichliche Besoldung nothwendig (S). Doch lassensich auch hier ansehnliche Ersparungen bewirken,
1) indem man häufiger Gesandte eines niedrigeren Rangesanstellt, welche keiner so kostbaren Umgebung bedürfen, undsich von der Entbehrlichkeit eines großen Aufwandes derGesandten überzeugt (v),
2) daß man nur an solchen Höfen Gesandte unterhält, mitdenen man in vielfachen Berührungen steht, auch mehrereGesandtschaftsposten an benachbarten Höfen einem ein-zigen Manne überträgt.
(a) In vielen Staaten sind diesem Ministerium die Archive und die An-gelegenheiten der fürstlichen Familie übertragen. Diese ganze Ab-theilung dcrAusgaben beträgt in den meisten Staaten gegen 1—1/?Proc. des Staatsaufwandes.
(b) Say (Handb. V, 169) hält die Gesandtschaften für eine altherge-brachte Albernheit. Diese Meinung ist durch die Schilderung derVortheile, welche in Staats - und Privatangelegenheiten aus derAnwesenheit fremder Gesandten entstehen, leicht zu widerlegen.Würde man in jedem Falle eines cintretenden Bedürfnisses besondereGesandtschaften abordncn, so würde dieß nicht weniger kostbar sein,mehr Zeit fordern und höchst unbequem sein.
(c) Man unterscheidet neuerlich 1) Großbotschafter, 2) bevollmächtigteMinister und Envoyös, auch Jnternuntien, 3) Minister-Residenten,4) bloße Residenten und Geschäftsträger (cliarxes ä'atlairvs). Die