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1 (1850)
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herigen, indeß vermindert sich der erforderliche Aufwanddurch das, was die Sträflinge bei zweckmäßiger Beschäf-tigung mit Gewerbsarbeit der Anstalt leisten (ck).

(a) Beispiele: Baden: A. 1847.48: 1-435 000 fl. 14'/-, Proc. -Belgien, 1841: 11 Will. Fr. 1!,' Proc. Frankreich, 1810:20-347 000 Fr.2,-Proc. - Kurhessen, A. 1849: 385 000 Rthlr. 10,- Proc. Niederland, A. 1848.49: 2-491 000 fl. 3,»Proc. Oesterreich, A. 1849: 2-680000 fl. 2,-' Proc.Preußen, 1849: 6-626 000 Rthlr. 10 Proc. Sachse», A.184648: 254466 Rthlr., wozu aber die Sportcleinnahmen kom-men. Jene Summe macht nur 4,- Proc. Schweden, 1842: 719000Rthlr. 7,' Proc. Spanien, A. 1848: 17-440000 Re.1,- Proc. Würtemberg, 1848/49 916 548 fl. 7,- Proc.

(-) Nach den Voranschlägen von Baiern und Würtemberg verhaltensich die Kosten der Gerichte dritter, zweiter und erster Instanzungefähr wie 1, 3 und 8, in Baden wie I, 3 und 12; in Oester-reich (1849) wie 1, 2,- und 6, in Preußen (1847) wie 1, I Iund 26, in Frankreich (1844) wie 1, 5 und 10 (Friedensrichtercinschl.). Eine unnöthig verwickelte Rechtspflege verursacht denUnterthancn noch außer den Staatsausgaben durch die größerenKosten der Rechtsbeistände eine stärkere Beschwerde. In Sachsensoll auf 2 000 Einwohner 1 Advocat kommen, in Frankreich auf3 390 (nämlich 9,529 nvonos und avoeats), in Preußen erst auf13000 (1 140 Justizcommiffäre und Notare).

(<--) Die Wirkungen solcher Verbesserungen lassen sich in der abneh-menden Sterblichkeit der Strafanstalten und in der geringenZahl der Rückfälligen genau Nachweisen. In den belgischen Zucht-häusern starb 182330 '/, 183136 '/,,, 183243 nur noch'/,,; in Frankreich ist die Sterblichkeit bei Männern '/,,, beiFrauen gegen Hier waren 1844 bei den crimes 25 Proc.Rückfälle, in Genf nur 2, in Auburn 78 Proc.

(ck) Vergl. II, §. 352 in Betreff der Zwangsarbeitshäuser. Beiguten Strafanstalten sind wegen der Absonderung der Sträflingevon einander, die wenigstens des Nachts ganz unerläßlich ist, dieBaukosten groß. Nach dem System der Zuchthäuser zu Auburn(Staat Newyork) sind die Sträflinge am Tage in den Arbeits-sälen beisammen, aber schweigend, nach dem (strengeren) Systemedes Zuchthauses zu Philadelphia sind sie auch am Tage einsamin ihren Zellen beschäftigt. Die Baukosten für eine Zelle werdenneuerlich in Frankreich auf 25003000 Fr. 11701410 fl.angeschlagen, s. Koinoire ä I'nppul du pro)et de lol mir le»prisons, Ornx. 1845. korouxer, Ilapport, ckumdre de»kairs, 24. Apr. 1847. Im Zuchthaus zu Bruchsal kommt dieZelle auf etwa 1 480 fl. Das vortreffliche Genfer Zuchthaus kostetemit dem Mobiliar 149 000 fl. oder (zu 60 Köpfen) auf die Zelle2 483 fl.; kleine Anstalten müssen aber nothwendig kostbarer sein.

Jährliche Ausgaben für einen Sträfling:

In Lausanne, 1840 und 1841 R., bei 108 und 105 Sträflin-gen, 345 Fr. 241/ fl. (vortreffliche Anstalt). Die Arbeittrug dem Hause auf den Kopf 50-/, Fr. oder 14,° Proc. desAufwandes ein, so daß die reine Ausgabe nur 294-/, Fr. 206,-fl.war. Die Kost kam täglich auf 32,° Rapp. 19-/, kr. zu stehen.