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Anschläge zu niedrig machten, um desto eher die Genehmigung neuerBauten zu bewirken. Daher schreibt die bad. B. v. S. April l 839 vor,wie die technischen Beamten in solchen Fällen zur Berantwor-tung gezogen werden sollen. — A. Weimarsche W. Art. 13: Sobaldsich zeigt, daß die Anschlagssummc nicht zureicht, wird jede Zahlungfür den Bau eingestellt, und an die höchste Behörde berichtet.
2. Hauptst ü ck.
Ausgaben für einzelne Abthcilnngen der RegierungS-gcschäfte.
Z. 68.
Die obersten Behörden, bei denen alle Staatsgeschäfte zu-sammcntreffen, erfordern nur einen geringen Aufwand und ge-ben dcßhalb zu Ersparungen wenig Gelegenheit. Es gehörendahin das fürstliche Cabinet, welches in Nepräsentativstaatenmit verantwortlichen Ministern seine frühere Wichtigkeit verliert,der Ministerrath, der Staatsrath, dessen Mitgliedergrößtentheils zugleich andere Aemter bekleiden und aus densel-ben ihren Unterhalt beziehen («). Zeder selbstständige Zweigder Regierungsgeschäfte (Ministerium) hat einen Vorstand(Minister, Staatssekretär, Präsident), der nur demDberhaupte des Staates untergeordnet ist und eine Anzahl vonGehülfcn (Ministerialräthen) zurScitehat (S). In kleine-ren Staaten ist eine Ersparung dadurch zu bewirken, daß mandie Ministerien durch Beamte eines niedrigeren NangcS (Staats-räthe rc.) verwalten läßt, in den großen Staaten gestatten diehohen Besoldungen der Minister eine Verminderung. DieZahl der Ministerien ist in den europäischen Staaten schondarum sehr ungleich, weil in größeren Ländern eine weitereSpaltung der Gcschaftsgebiete nöthiger wird, als in kleinen,wo der Einzelne mehr umfassen kann. Daher ist in der nachfol-genden Betrachtung der Ncgierungsausgaben die in §. 43 an-gegebene Eintheilung nach den Zwecken derselben zu Grundegelegt worden.