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1 (1850)
Entstehung
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lich viele Personen sich um eine Anstellung bewürben und dieBesetzung aller Stellen mit fähigen Männern möglich wäre,würden doch mit der Zeit die Nachtheile nickt ausbleiben,es würden Gewissenlosigkeit, Erpressungen, Bestechlichkeit, imbesten Falle Nachlässigkeit einreißen und man würde sich zu einemso wenig belohnenden Wirkungskreise nur wenig vorbcreitcn.Eben so wenig ist es zu billigen, wenn man, um an den Be-soldungen zu ersparen, den Beamten gestattet oder nachsieht,sich Einnahmen unmittelbar von den Bürgern zu verschaffen,denn dieß führt leicht zur Parteilichkeit und Ungerechtigkeit.Nicht selten sind die höheren Aemter zu reichlich, die unterendagegen zu kärglich bezahlt. Ist bei den letzteren eine allge-meine Vermehrung der Besoldungen zu kostbar, so kann wenig-stens durch Anordnung mehrerer Wesoldungsclassen den ver-dienten Beamten die Aussicht auf Fortrücken zu einer besserenEinnahme, auch ohne Veränderung des Geschäftskreises, ver-schafft werden (e).

(a) Vergl. Lips, Deutschlands Nationalökon., S. 143 ff. (zu weitgetriebener guter Eifer).

(-) Gute Bemerkungen hierüber bei Say, Handb. V, 122 ff. Dochhat die Vereinfachung der Geschäfte auck ihre Gränzcn, weil mankeine WiUkühr oder Uebereilung zulasten darf.

(o) Widerruflich angestellte Subalternen Assessoren neben den Ra-then rc.

(ff) Zu reichliche Besoldungen setzen die Staatsämter dem Zudrangebegünstigter unfähiger Männer aus, die nur bequemen Müßig-gang beabsichtigen. ?u.rnell, Ou liuunriril rciari», S. 192.

(s) Entwurf eines Normaletats für die bad. Staatsdiener. Verhandl.von 183!, V. Beil. S. ! XIII, 296. Willkührliche Reduktionender Besoldungen in Frankreich, 183! u. !832, auch in Belgien,April !83>. Die B. d. provisorischen Regierung in Frankreichvom 4. Apr. 1848 schreibt Abzüge von den Besoldungen vor;Bei 20002S»0Fr. 4 Proc., 25013000 Fr. 5 Proc. u. s. f.,von 25 001 Fr. an 30 Proc.

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Wahrend der Lohn von Arbeiten für Privatpersonen sichdurch das Mitwerben von selbst regelt, muß die Besoldung derStaatsbeamten durch den Beschluß der Negierung auf eineangemessene Größe gesetzt werden. Diese hängt von folgendenUmstanden ab: 1) lieblicher standcsmäßigcr Bedarf des Beam-ten und seiner Familie, weil mit jeder Dienststelle ein gewisser