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Körperschaft von jenen überwacht werden muß. Auf diese Weifebeschränkt sich der Ncgicrungsaufwand auf Gegenstände, dieentweder gar keine örtliche Beziehung haben, oder doch sonstnicht der Besorgung der Gemeindevorsteher anheim gegebenwerden dürfen.
(cr) Aus Familien bildet sich zunächst die Gemeinde, aus Gemeinden setztsich der Staat zusammen, und während dieser in seinem Umfangewechselnd ist, bleiben jene uranfänglichcn und einfachen Berbindun-gen im Laufe derJahrhundertc gewöhnlich in unverändertem Bestände.
§. 53.
In Monarchicen mit einer landständischen Verfassung, wenig-stens in größeren Staaten, kann nach demselben Grundsätze,wie bei den Gemeinden, ein Thcil des für gemeinsame Zweckeerforderlichen Aufwandes den einzelnen Landesbczirkcn (Pro-vinzen, Kreisen, Regierungsbezirken, Departements rc.) über-lassen werden. Diese Ausscheidung der BezirksauSgabenvon den allgemeinen Ausgaben der StaatScasse (n) setzt vor-aus, daß in den Bezirken der landesherrlichen Behörde (Be-zirkSrcgicrung, Präfect rc.) eine besondere Vertretung der Ein-wohner (Landrath, DcpartcmentSrath, Provincialstände rc.)zur Seite stehe, welche, zwischen der Gemeindeverwaltung undder allgemeinen Ständcversammlung in die Mitte tretend, dieMitwirkung achtbarer Würger an der Berathung öffentlicherAngelegenheiten vervollständigt, die Wünsche, Anträge und Be-schwerden der verschiedenen LandeStheile zur Sprache bringt,und zur Vervollkommnung der Staatsanstalten kräftig mit-wirkt (L). Wenn nun gewisse Ausgaben in den einzelnenLandesbezirken mit Zuziehung der Wezirksvertreter beschlossenund die dazu erforderlichen Deckungsmittel von den BewohnerndeS Bezirkes aufgebracht werden, so daß für die dahin gehören-den Gegenstände jeder größere Landestheil seine eigene Wirth-schastsführung erhält, so erweiset sich dies darin nützlich daß1) die Leistungen der Bürger mit den für sie daraus entsprin-genden Vorthcilen in richtigem Verhältnisse stehen, 2) die Be-reitwilligkeit zur Uebernahme von Lasten durch den deutlichersichtbaren Nutzen verstärkt wird, 3) die Ausgaben nach reiferer