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1 (1850)
Entstehung
Seite
50
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so

" tag sammt dcn fortlaufende» Kosten für die I. Kammer auf 3 >,000,für die 2te (wegen der Reisekosten und Tagegelder) auf 185 000Rthlr. angeschlagen. In Baicrn kostete die ümonatliche Sitzung von1828 284 000 fl., dee Sitzung von 1833 163 000, die von 1836375 000 fl. Ein 45 monatlicher Landtag in Würtcmberg kostet ge-gen >32000 fl., wovon /z in den Voranschlag jedes Jahres ausge-nommen wird. In Baden kosteten in lOjährigcm Durchschnitt dieLandtage in jeder 2jährigen Periode 103 000 fl. S. noch v. Mal-chus, il, 63. W ollgraff, Systeme, IV, 412.

§. 51 .

In nicht monarchischen Staaten (Republiken) sind die hie-hcr gehörigen Ausgaben viel geringer, ein Umstand, der in keinemFall bei der Vergleichung beider Staatsformcn dcn Ausschlaggeben könnte, weil er hinter anderen weit wichtigeren Rücksichtenin den Hintergrund tritt («). In Aristokratieen bringt es dasInteresse der bevorzugten Geschlechter mit sich, daß sie bedachtsind, nicht auch durch Geldbczüge beneidenswert!) zu erscheinen.In Demokratieen, wenn sie von einer Versammlung gewählterAbgeordneten regiert werden (großer Rath, National-Versamm-lung, Congreß), sind Tagegelder an dieselben nothwcndig (-).Das Organ der vollziehenden Gewalt (Präsident, Landamman,Schultheiß, Doge rc.), obgleich seiner Verantwortlichkeit zufolgenur der oberste Beamte im Staate, muß doch ein seinem Rangeentsprechendes Einkommen erhalten, zumal da er den Abge-sandten fremder Mächte gegenüber seinen Staat mit Anstandzu vertreten hat (c).

(n) In Nordamcrica und Frankreich kostet die periodische Wahl einesPräsidenten das Volk durch Arbeitsversäumniß u. dgl. auch bedeu-tend viel. Daß die deutschen Staaten nach ihren geschichtlichenund räumlichen Umständen, der Künstlichkeit des Nahrungswescnsund aller Verhältnisse, dem Mangel an uneigennütziger Hingebungund Gercchiigkeilsliebe, der hohen Bevölkerung rc. sich zu einer Viel-Herrschaft nicht eignen, ist von der großen Mehrzahl der Denkendenanerkannt.

(ä) In Nordamerica z. B. erhält jedes Mitglied der beiden Häuser täg-lich 8 Doll. Die Ausgabe für dcn Congrcß war >84^/ 795 365 D.In Appenzell A. Rh. kostete 1826 Landsgemeinde und großer Rath2867 fl., >827 aber 3962 fl. (Bernoulli, schweiz. Archiv, III, Nr.I), in Bern im I. 1838 der große Rath 20,933 Fr., in St. Gallen1836: 8900fl.j in Thurgau bestimmt die Verfassung v. 14.Apr. 1831die Tagegelder auf 1 fl. 2l kr. In Aargau (Vers, vom 6. Mai>831) ist es dcn Kreise» überlassen, den Abgeordneten zum großenRath eine Entschädigung zu geben, die in Bern, Zürich, St. Gallenrc, die Staalscasse bezahlt.