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1 (1850)
Entstehung
Seite
46
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mals Schulden, die auf sic gemacht worden waren, vom Parlamenteübernommen, von 17691814 zusammen für 3 Milt. L. Nach derRegulirung von 1816 betrug die Civilliste 1-057 0011L., außer248000L. Pensionen (Apanagen ifür die k. Familie. Aus obiger Summewur-den aberauch verschiedene Staatsbeamte besoldet, z.B. die Lords Ober-richter, die auswärtigen Gesandten, so daß nur 799 000 für den Kö-nig übrig blieben. 1831 wurde die Civilliste für Wilhelm IV. durchUebcrtragung fremdartigerAusgaben auf andereCassen auf 520000gemindert. Die erblichen Einkünfte der Krone, Iierellilar/ rcve-nuos, im Betrage von 800 000 L., waren schon früher dem Parla-mente zur Verfügung gestellt worden. 183! verzichtete der Könignoch auf einige Gefälle, die im Frieden geringfügig sind, weil siezum Theile aus Admiralitätsgeldern bestehen, die nur in einem See-kriege durch die Prisen ansehnlich werden. Die Krbgefälle von Lan-caster und Cornwallis blieben, als Familiengut, noch im Besitze desKönigs. Sie werden auf SO,000 L. angeschlagen. Die Civilliste derKönigin Victoria wurde im Jahre 1837 auf38S OOO L. gesetzt, nebst10 000 L. für die Diener und 12 000 L. Pensionen. Hiezu kommendie Wirtwengchalte und Apanagen. Sinclair, Ilwtor^ ot tbepublic rsvonue, I, 290. 292. II, 38. 63. Höfler, Geschichte derenglischen Civilliste, Stuttg. 1834, I> o ri enx in k o eiix, Ilcvne,1839, II, 801.

Die Civilliste sammt den übrigen Bezügen des fürstlichen Hausesaus der Staatskasse beträgt nach den neuesten Voranschlägen von derordentlichen reinen Staatseinnahme oder dem ordentlichen Staats-aufwande (ohne die Erhebungskosten der Einkünfte):

0, Proc. Großbritanien (1848/9) 392 000 L. St.

1 Frankreich (1848) 13-300 000 Fr.

1, °° ungefähr Niederland (1848) 1/. Mill. fl.

2, ° ungefähr Belgien (1848) 2-/ Mill. Fr.

3, ° Spanien (1848) 45-900 000 Re.

3, Oesterreich, R. 1847, 5-203 690 fl., worunter jedoch

manche Ausgaben, die genau genommen nicht hiehergehören. A. für 1849 ist 4-046 148 fl. oder 4, - Proc.,wobei 193 159 fl. für 2 Leibgarden und 185664 fl.für 2 Hofgestüte.

3, ' Preußen (1849) 2'/, Mill. Rthlr.

4, " Dänemark (1818) 743 000 Rthlr.

4, « Schweden (1845 -47) 686 700 Rthlr.

8, " Baden (1848) 897 000 fl., mit 100 000 fl. Nachlaß.

9, - Würtemberg (1848/49) 1-155 228 fl., wovon aber

200 000 fl. für dieß Jahr nachgelassen sind, so daß dieAusgabe nur 7, ° Proc. beträgt.

10 Baiern (181349) 3-204 957 fl.

10, - Sachsen (184648) 696858 Rthlr.

12 ," Mecklenburg-Schwerin (1849) 337 900 Rthlr. nachAbzug der zugehörige» Einnahmen.

13,7 (184547) 747 822 fl.

15, °° Kurheffen (1849) 392 100 Rthlr.

Die Erfahrung zeigt, daß bei der Festsetzung der Civilliste auchauf die Größe des Privatvermögens des Fürstenhauses Rücksicht ge-nommen zu werden pflegt, i-ndem, wo dasselbe bedeutend ist, vonselbst die Ansprüche auf die Civilliste ermäßigt werden können. Fer-