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1 (1850)
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bracht werden (L). Diese Summe wird in den Ländern, wosie von landständischer Zustimmung abhängt, Civilliste ge-

nannt (c).

(») lilnlum tiitorem esse Iinporntoreni, gni ex vlacerlbiw i>ravlncin-linin Iinmilie» non neeessnrios »ec reip. miles nleret, urthcilte^1 cx. 8 e ver»8. Vergl. KIoclr, vc nernr. S. öl I. Bekannt istdie Prunkliebe Ludwigs XIV. Vcrgl. Geschichte Frankreichs, Leipzig,I82ö. S.777. 782. Colbcrt widersprach wenigstens, wenn er auchnicht zu hindern vermochte.Io Ueelare :> V. K.," sagte er 1666,gii'un repa« inutile ,Ie 3000IIvre8 ine Mit nne peine incro^nblv,et lorsgu'il L8t gue8tlon de inillioiw >I'or pour In ?oIvA»e, je ven-ilrnis tont man bien, g'enKUKernl8 inn leinine et n>e5 enla»t8 etj'irul8 ir pied taute inn vie pour kournir, 8'il etait neee8Skure."vre 88v n, I, 339. Man findet in den franz. Finanzrechnungen,daß im I. 1685 die verschiedenen, den Hof betreffenden Ausgaben>/, des ganzen Aufwandes oder 25' 917 828 Liv. betrugen. Da nunseit 1679 die Mark feines Silber zu 20 Liv. 6"/, 2 Sous, vor derRevolution aber zu 54,Liv, ausgcbracht wurde (Praun, VomMünzwescn, S. 209. bi eclr er, .Idmin. III, 6.), so ist jene Summeauf 49 Mill. Liv. der letzteren Zeit zu schätzen. Neckers Aufzählungder Hofstaatsausgaben zu seiner Zeit gicbt doch nur 33-700 000 Liv.bei 610 Mill. Liv. Ausgabe, oder Sh '2 Proc. a. a. O. II, 362. DieAnlagen von Versailles und die naheliegenden Schlösser Trianon,Marly re. kosteten zwischen 1674 und 1690 die Summe von 88?/,Mill. Liv., in späterem Gelbe 157 Mill. Schlözer, Staatsanz.XII,. Noch Karl X. hatte ein so starkes Hofpersonal, daß jeder Hof-bediente nur 3 Monate jährlich Dienst that; s. Vucliv8iie, K88ui8ur I«8 tinuueea, k. 1831.

(b) Starke freiwillige Veränderungen dieses Aufwandes in Folge derMärzereigniffe 1848 und der Finanzvcrlegenheit in den deutschenStaaten.

(e) Vergl. v. Jakob, II, § 851. Der Ausdruck ist in England zuerst üb-lich geworden. Die große Verminderung der Domänen, die Entzie-hung mehrcr Regalien rc. nöthigte das Parlament, unter Karl II.1660 eine aus anderen Einkünften hcrfließende Ergänzung für denköniglichen Hof zu bewilligen; man wies hiezu gewisse Einkünfte(civil-li8t-revemia8) an, die zusammen auf l'200 000 L. St. ange-schlagen wurden, von denen jedoch auch Ausgaben für Flotte undHeer bestritten werden mußten. Was dem König verblieb, schätzteman 1676 auf 462,1 15 L.; 1690 (Wilhelm III.) wurden demselben600 000 L. zugcdacht, die man 1697 auf 700 000 L. erhöhte, dochmit Einschluß der erblichen Kroneinkünfte. Bis auf Georg II. be-gnügte man sich, die zugewiesenen Einkünfte nur im Allgemeinenanzuschlagen und darnach den zur Ergänzung erforderlichen Zuschußzu bestimmen. Nun aber, als man die Civilliste auf 800 000 L. setzte,wurde zugleich verfügt, daß jährlich das, was an dem Betrage derzugewiesenen Einkünfte zu jener Summe fehlen würde, aus derStaatskasse zugelegt werden sollte. Ein allenfallsiger Mchrertragblieb dem König zur Verfügung. Die heutige Bedeutung des Wor-tes civil Ii8t stammt also erst von 1728 her. Georg III. verzichteteauf einen Theil der erblichen Einkünfte der Krone. Die Civillistereichte aber für den großen Aufwand nicht hin und es wurde» mehr-