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1 (1850)
Entstehung
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I. Der Fürst sollte nicht in die einfache und sparsame Lebens-weise einer bürgerlichen Familie versetzt werden, er bedarf einesreichlicheren Einkommens («), theilS damit sich seine Würdedurch den sinnlichen Eindruck einer nicht bloß anständigen, son-dern geschmückten und gefälligen Umgebung auch äußerlich kundgebe (-), theilS um Handlungen der Wohlthätigkeit üben zukönnen, in denen seine Persönlichkeit einen desto weiteren Spiel-raum finden muß, je mehr bei den eigentlichen Regicrungsge-schäften wegen ihrer heutigen Schwierigkeit und der Verant-wortlichkeit der Minister diesen überlassen werden muß. StarkeEinschränkungen, plötzlich ausgeführt, würden ferner viele Fa-milien nahrungslos machen und können daher ohne Nachtheilnur allmälig cintreten.

(«) Ad. Smith, 5. Buch I. Cap. 4. Abthlg.

(d) Das Walk selbst sieht dieß als Ehrensache an.

§-48.

II. Gerade der Umstand jedoch, daß im Einzelnen des Hof-aufwandeS eine ängstlich berechnete Sparsamkeit nicht füglichdurchgeführt werden kann, hat, wie die Erfahrungen ältererund neuerer Zeit beweisen, sehr oft eine Verschwendung veran-laßt, welche für die Volkswirthschaft die traurigsten Folgenäußerte («). ES ist daher eine Beschränkung dieses Aufwandesim Ganzen nothwendig, die in kleineren und in minder wohl-habenden Ländern weiter gehen muß, als in anderen. Die Ein-richtungen der europäischen Höfe lassen eine bedeutende Verein-fachung zu. Was als unabweislicher Bedarf (Minimum) an-zusehen sei, läßt sich einigermaßen ans der Vergleichungmit den Einkünften der begüterteren Staatsbürger beurthci-len. Eine Pracht des Hofes, die mit schweren Entbehrun-gen der Bürger erkauft werden muß, kann durch die vorhin(Z. 17.) angegebenen Rücksichten nicht gerechtfertigt werden,zumal da sich, wenn die Umstände es gebieten, Würde mit edlerEinfachheit wohl vereinbaren läßt. Es muß daher eine für denHof zu verwendende Summe festgesetzt und mit den Staatsein-künften, den früheren HauSgütern der fürstlichen Familie undden übrigen Staatsbedürfnissen in ein richtiges Verhältnis; ge-