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Orte für einen bestimmten Zweck noch keines vorhanden war.Jede solche Bauuntcrnehmung erscheint, einzeln betrachtet, alseine außerordentliche Ausgabe, denn sie wiederholt sich nur nacheinem unbestimmbaren langen Zeiträume. Ueberblickt man aberdie Menge der in einem größeren Staate sür öffentliche Zweckenöthigcn Bauwerke (Hauser, Brücken, Landstraßen u. dcrgl.),von denen fast immer eines oder daS andere der Erneuerungbedarf, so muß man diese ganze Elaste von Ausgaben für eineordentliche ansehcn; nur ganz ungewöhnlich große Ausgabenwerden als außerordentlich angenommen.
(a) Als im Königreich der Niederlande das ordentliche Budget auf 10Jahre, das außcrorocnttichc auf t Jahr festgesetzt winde, entstandüber die bei der Sonderung beider zu befolgenden Grundsätze öftersStreit, vcrgl. v. Malchus, II, 113.
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Weiden ordentlichen Ausgaben kann wieder in Be-zug auf die Bestimmtheit oder Veränderlichkeit der erforderlichenSumme eine Verschiedenheit Statt finden. Man nennt diejeni-gen Ausgaben ständige, die von Jahr zu Jahr mit gleicherSumme bestritten werden können, während die unständigenvon wechselnder Größe sind. Zur Erreichung mancher Zweckewird nach den Umständen bald eine größere, bald eine kleinereMenge von Mitteln nothwcndig, und das jedesmalige Be-dürfniß muß unfehlbar seine Befriedigung finden, z. B. beiBaukosten, Diäten, Prämien, Criminalproceßkostcn. Um aberdoch für zureichende Einkünfte schon vorher einigermaßen sorgenzu können, bildet man sich bei den unständigen Ausgaben we-nigstens eine Nermuthung über ihre wahrscheinliche Größe, in-dem man den Durchschnitt aus den vorhergehenden Jahren zuGrunde legt, wobei man jedoch erwägen muß, ob die Verhält-nisse sich nicht unterdessen verändert haben. Der Durchschnittwürde z. B. dann zu einem ganz falschen Schluffe führen,wenn die einzelnen Jahressummen kein Auf- und Niederschwan-ken, sondern ein fortschreitendes Steigen oder Fallen einer Artvon Ausgaben bemerken ließen. Wo vielerlei unständige Aus-gaben Vorkommen, da kann man bei sorgfältig gefertigten Uebcr-schlägen hoffen, daß, wenn ein Theil der ersteren den Anschlag