ständige Anordnung beS Aufwandes, so daß mit gleicher Auf-opferung sachlicher Güter der größte Erfolg, oder, was dasselbesagt, gleicher Erfolg mit dem geringsten Güteraufwande bewirktwird. Die Beobachtung dieses Grundsatzes wird nicht alleindurch die wirthschaftliche Klugheit (Z. 7.) geboten, sondernauch von der Gerechtigkeit gefordert. Denn da der Staatsauf-wand immer den Gütcrgebrauch der Würger schmälert, es mögennun die zu seiner Deckung dienenden Einkünfte unmittelbar auSdem Privatvcrmögcn bezogen, oder durch Betreibung von Er-wcrbSgeschäftcn, die außerdem von den Würgern unternommenwerden könnten, herbeigeschafft werden, und da ferner den Mit-gliedern der Staatsvcrbindung nur solche Lasten aufgelegt wer-den dürfen, welche durch die Wernunftbestimmung des Staatesgerechtfertiget werden, so folgt, daß die Staatsgewalt zu keinemAufwands befugt ist, der nicht zur Befriedigung eines Staats-bcdürfnisses wesentlich beiträgt («).
(a) Beredte Entwicklung dieses Satzes bei bl e c ll e r, ^ämin, dos lin.
<Ie la t'r. I, litt der 1, Ausg.
Z. 29.
Man hat früherhin, und bisweilen selbst noch in neuesterZeit, den Eindruck dieser Schlußfolge aufzuheben gesucht, indemman den Beweis zu führen unternahm, daß der Staatsaufwandauch dann, wenn er über das Wedürfniß hinaus ins Ueber-flüssige erweitert werde, kein volkswirthschaftliches Uebel nachsich ziehe. Man hat in dieser Beziehung behauptet, da die aus-gegebenen Geldsummen wieder in das Volk zurückkehrten, vonwelchem sie aufgebracht worden seien, so vergüte sich hiedurchder Nachtheil, den sonst die Entbehrung dieser Gütermenge ver-ursachen könnte, und es werde vielmehr ein nützlicher Umlaufdes Geldes erregt, wobei Gewerbsleute Absatz und Weschäfli-gun-g finden könnten, so daß selbst die Gütererzeugung bei einersolchen Benutzung der öffentlichen Einkünfte befördert werde,I, Z. 342 («). Diese Sätze sind öfters gebraucht worden, umdie Verschwendung der Höfe, die Errichtung unnützer Pracht-gebäude u. dgl. zu vertheidigen.