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betreibt, theils zu den von den Würgern getriebenen Stoff-arbcitcn mitwirkt, z. W. bei der Anlegung von Erbstollcn(II, §. 42. ), bei der Urbarmachung (II, §. 103.) u. dgl.Die so verwendeten Gütcrmafscn sind wahre Eapitale.
b) Ein dem Wohlstände des Volkes nicht minder förderlichermittelbar productiver Aufwand (I, §. 10ö ff.) fin-det statt bei mancherlei vom Staate ausgehenden Beför-derungsmitteln der Stoffarbeiten und des Handels, fernerbei der Veranstaltung von persönlichen Diensten (I, §.107.),welche, indem sie die Sicherheit im Staate oder die Bil-dung des Volkes unterstützen, dadurch den Erfolg der un-mittelbarproductiven Kraftäußerungcn desselben verstärken.Ohne die Rückwirkung auf die Stoffarbeiten einzeln ver-folgen zu können, darf man doch mit Entschiedenheit an-nchmen, daß fast jeder wahrhaft nützliche, von iigend einerSeite die Wohlfahrt des Staates erhöhende StaatSauf-wand auch einen näheren oder entfernteren mittelbarenEinfluß auf die Gütercrzeugung äußert, weil hier Allesorganisch zusammcnwirkt, und der Würger nur in einemgut eingerichteten Staate seine Nahrungsgcschäfte mit Lustund vollständigem Erfolge betreiben kann. Das Mehr oderWeniger dieses Einflusses auf die Stoffarbeiten entscheidetübrigens nicht allein über die Nützlichkeit der Staatsaus-gaben, weil der Staat nicht blos wirthschaftliche Zwecke hat.
o) Ganz unproductiv würde meistens nur derjenige Staats-aufwand sein, welcher gar keine gemeinnützige Wirkungäußerte und daher unbedingt verwerflich wäre.
8. 28.
ü) Größe des Aufwandes in Vergleich mit seinerWirkun g. Der Grundsatz der Sparsamkeit, welcher in jederWirthschaft, also auch in dem Finanzwesen die Hauptregcl fürdie Ausgaben bildet und aus der Rücksicht auf die Beschränkt-heit des Vermögens und Einkommens im Vergleich mit demgroßen Umfange der Bedürfnisse entspringt, fordert eine ver-