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von dem Empfänger nickt nothwcndig ganz verzehrt, sondernoft theilweise zurückgelegt, wie dieß z. W. bei den Schuldenab-zahlungen sogar vollständig und regelmäßig geschieht, — theilstritt bei solchen Ausgaben, die zur Erwerbung eines Sackgutesgemacht werden, statt der aufgewendeten Kosten ein neuer Be-standtheil in das Staatsvermögen ein, und wenn dieser vonlängerer Dauer ist, z. W. bei Gebäuden, Straßen, Waffen, sobesteht der Aufwand eigentlich nur darin, daß eine gewisse Güter-menge eine besondere Bestimmung für einen einzelnen Zweckerhält, wobei sie dem Stamme des Staatsvermögens unwider-ruflich einverleibt, und allen anderen Arten der Verwendung ent-zogen wird.
4) Zweckder Ausgaben. Der gemeinnützige Erfolg der-selben wird u) unmittelbar bewirkt, wenn sie geradezu irgendeinen in den Staatszwecken liegenden Wortheil für die Staats-bürger zu Wege bringen. Eine Ausgabe ist nützlich, wenn dieserWortheil den in der Aufopferung von Sachgütern liegenden Ver-lust überwiegt (I, Z. 322); — oder k) mittelbar, wenn dieAusgabe zunächst nur einen Wortheil für die Regierungswirth-schaft gewährt, also zur Erlangung von Staatseinkünften dient.Solche Ausgaben, die man werbend nennen kann, müssen alsKosten der mit ihnen in Verbindung stehenden Einkünfte an-gesehen werden (I, Z. 7ö), und lassen, wenn sie von diesen ab-gezogen werden, den reinen Ertrag derselben übrig. Dochkann hier, wegen der Manchfaltigkeit anderer Rücksichten, dieGewinnung des größten Reinertrages nicht so unbedingt, wiein der Privatwirthschaft, beabsichtiget werden.
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3) Wirkung der Ausgaben in der Volkswirth-schaft. Wendet man die nationalökonomische Unterscheidung ei-ner productiven und unproductiven Verzehrung (UZ.321. 322.)auf die Staatsausgaben an, so ergibt sich Folgendes:a) Manche Zweige deS Staatsaufwandes sind unmittel-bar hervorbringend, indem nämlich die Negierung(Heils gewisse Zweige der Stoffarbeiten aus eigene Rechnung