IX
wurde. Zu Ende des Jahres 1842 erschien die zweite Ausgabe,die nun schon seit einigen Zähren vergriffen ist. Anfänglich fehltedem Verfasser die Muße zur Ausarbeitung der dritten Ausgabe,späterhin, bei den politischen Bewegungen und Erschütterungender letzten Jahre, war die Ruhe und der Muth zur Vollendungdes begonnenen Unternehmens nicht vorhanden. Die Verglei-chung mit der zweiten Ausgabe wird zeigen, daß der Verfasserauch dießmal die Mühe nicht gescheut hat, dem Ausdruckmehr Deutlichkeit und Bestimmtheit zu geben, manche Stel-len ganz neu abzufassen, auch die älteren Beispiele und Belegeaus der Finanzstatistik mit neueren zu vertauschen. Die großeUmgestaltung, die im Staatsleben theils schon eingetreten,theils vielleicht noch zu erwarten ist, hat auf die leitendenGrundsätze dieses Werkes keinen Einfluß gehabt, aber es ergabsich manchfache Gelegenheit, auf das Geschehene hinzuweisen.In der zweiten Abtheilung, welche noch im Laufe des gegen-wärtigen Jahres erscheinen soll, wird sich zu solchen Berück-sichtigungen neuer Maaßregeln oder neuer Streitfragen nochmehr Veranlassung darbieten. Uebrigens war es rathsam,in den statistischen Zahlenangaben sich mehr an die letztenJahre vor 1848 zu halten, weil aus der stürmischen Zeit nachdem Februar keine Regel abzunehmen ist. Fortwährend istdas Crgebniß der Staatsrechnungen für einen verflossenenZeitraum mit R., der Voranschlag (Budget, Etat) mitA. bezeichnet worden.
Die Aufstellung eines neuen Hohheitsrechts, einesEisenbahnregales, wird sich von selbst rechtfertigen, denn die