X
vom Staate gebauten und betriebenen Bahnen, sind offen-bar nicht Gegenstand eines freien Gewerbes, vielmehr istdas Recht der Staatsgewalt zur ausschließlichen Uebernahmederselben nicht bestritten.
April 1850.
K. H. Nau.
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vom Staate gebauten und betriebenen Bahnen, sind offen-bar nicht Gegenstand eines freien Gewerbes, vielmehr istdas Recht der Staatsgewalt zur ausschließlichen Uebernahmederselben nicht bestritten.
April 1850.
K. H. Nau.