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und nennt diesen Zustand Purgatorium. Siespricht sich hierüber durch den Kirchenrath zu Trientin dessen 25ster Sitzung, die 1563 am 4. Dcccm-ber ansing, unter der Ueberschrist: Oecu-etum <1«juirgnlorio — so aus: „Da die katholische Kirche,„vom heiligen Geiste belehrt, aus der heiligen Schrift„und aus der, aus den entferntesten Zeiten herstam-„menden Ueberlieferung der Vater in den geheiligten„Concilien, und neuerdings in dieser allgemeinen„Synode gelehrt hat, daß ein Purgatorium sei, und„daß den dort zurückgehaltenen Seelen durch die„Fürbitten der Gläubigen, vorzüglich aber durch das„angenehme Altarsopfer geholfen werde: so befiehlt„die heilige Synode den Bischöfen, sich zu bceifcrn,„daß die gesunde (reine) Lehre über das Purgato-„rium, überliefert von den heiligen Vätern und ge-heiligten Concilien, von den Christgläubigen geglaubt,„sestgehalten, gelehrt und überall gepredigt werde."
Die Kirche gründet also ihren Glauben an dasPurgatorium auf die Schrift- und Erblchre. Wasdie heil. Schrift anlangt, so deutet sowohl das A.als N. T. die Existenz desselben mindestens bis da-hin an, daß die Lehre darüber nicht für eine kus-äitio striete ouulis, sondern für eine tmaclilioäkelnuntiva zu nehmen ist. Im 2 Machab. 12,46 heißt es: „Es ist ein heiliger und heilsamer„Gedanke, für die Verstorbenen zu beten, damit sie„von ihren Sünden befreiet werden." Im Falle derNichtexistenz eines Puraatoriums würden diese Worte