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ergießen will: so wird mein Gebet an Inhalt ver-schieden, jenachdem ich jenes Verhaltniß der Vergan-genheit oder der Zukunst nach auffasse. Dasselbe, derVergangenheit nach aufgefasst, stellt mir G.tt vorals den Geber aller wahren Güter, die mir und dmMitpilgern schon geworden sind, und als den Ab-wender aller wahren Uebel, die uns nicht getroffenhaben; jenes Verhaltniß dagegen, in Ansehung dernoch vor mir liegenden Zukunft aufgefasst, stellt mirGott vor als den fernem Geber derjenigen Güter,und als den fernem Abwender derjenigen Uebel, aufderen Ertheilung oder Abwendung meine christlicheHoffnung gerichtet ist. Die erstem Auffassung führtzum Dank-, die zweite zum Bittgebete.
tz. 3.
Verpflichtungsgrund zum Gebete überhaupt.
Wie bei allen übrigen Pflichten, so muß auchhier der letzte Verpflichtungsgrund in uns selbst auf-gesucht werden, und aus unserer gesetzgebenden Ver-nunft stammen, indem uns Gott so eingerichtet hat,daß Selbst Er uns nicht anders verpflichten kann,als durch das Mittel unserer Vernunft. Wenn nunder in Sich ewig selige Gott durch die Schöpfungvernünftige Wesen in's Dasein rief, und ihnen Sichoffenbarte: so wollte Er auch von ihnen erkannt sein,soweit Seine ihnen ertheilten natürlichen oder über-natürlichen Offenbarungen Ihn erkennen ließen. Eshaben indeß alle Offenbarungen Gottes an uns mit