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Dogmatische Abhandlung über das Gebet
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Vernunftgebrauchenden Pflicht, er mag nun des Ver-hältnisses, worein uns die hciligmachende Gnade zuGott setzt, entweder als Erb-, oder als wirklicherSünder ermangeln, und so zur Rückkehr in dieseinzig beglückende Verhältniß übernatürlicher Unter-stützung bedürfen, oder er mag der heiligmachendenGnade theilhastig sein, und durch wirkliche Gna-dennachhülfe befähigt werden müssen, derselben nichtwieder verlustig zu werden. Denn auch in letzterinFalle sollen wir die vorübergehende Gnade erst aufunser Bitten darum empfangen. Was den erstemFall angeht, so diene dafür die genug verständlicheBitte:Und vergib uns unsere Schulden" und denletztem Fall:Und führe uns nicht in Versuchung".

Was wir jetzt als Pflicht für jeden Vernunft-gebrauchendcn, Gott um das zur Erreichung seinereigentlichen Bestimmung, des Endzweckes seines Da-seins, Nothwendige zu bitten, aus der theoretischenRegel Jesu, Dessen Lehre nämlich, erkannt haben,das bestätigt auch als wahr Jesu praktische Regeloder Dessen Beispiel, und das Beispiel der unmittel-baren und aller mittelbaren Schüler Jesu zu allenZeiten bis auf uns herab. Jesu Beispiel mag hierhinreichend zur Bestätigung sein.

Unser Heiland, der uns als Mensch in Allemgleich geworden ist bis auf die Sünde, Der alsoals Mensch ohne Zweifel gerechtfertigt dastand, hatin Seinem ganzen Leben Seine theoretische Regel,zu Gott zu bitten, Selbst beobachtet. Der erste