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des wirksamen Glaubens, der wirksamen Hoffnungund der wirksamen Liebe (wenigstens des Begehrenszu Gott), und ist also gewiß geeignet, zum Empfangegöttlicher Gnaden uns zu disponircn.
Hiegegen laßt sich freilich einreden: Ich kann zunichts verpflichtet sein, als was ich zu leisten fähigbin, in termiois: „nltuu Posse nemo tene-tnr"; nun bin ich aber ohne Gottes Gnade nichtfähig, christlich zu bitten, weil nach der Gnadenlehrenicht fähig, ohne Gottes Gnade eine Heilshandlungzu setzen: also kann ich zum Christlich - bitten nichtverpflichtet sein. Die Beseitigung dieser Einrede er-gibt sich zum Theile aus der Lehre von der Gnade,woher sie genommen ist, zum Theile aus der Lehrevom Verhältnisse der die von Christus verdiente habi-tuelle Gnade uns ertheilenden Mittel, der Sacra-rnente, zu diesem für die actuellen Gnaden uns em-pfänglich machenden Mittel, dem Bittgebete. Zufolgejener Lehre von der Gnade sind wir freilich keinerHeilshandlung, also auch des christlichen Bittgebetesnicht, fähig ohne actuelle Gnade; aber diese gibt unsGott um der Verdienste Christi willen, ohne daß wirdarum bitten, und die freie Ausnahme dieser Gebets-gnade und der gute Gebrauch derselben sind hier dasmoralische Verdienst, welches zu erwerben wir ver-pflichtet sind. Die freie Aufnahme dieser Gebetsgnadeund der gute Gebrauch derselben, oder die Vereini-gung unserer natürlichen Kraft mit der übernatürli-chen Gnadenkraft zum wirklichen Bitten, ist jedes