Sie ward erst seit der Revolution, und zwar stillschweigend,abgeschafft, indem sie in dem Strafgesetzbuch der Constituiren-den vom 25sten September 1791 *) unter die gesetzlichen Stra-fen tit. 1 . -»-t. 1 . nicht aufgenommen ward, und dasselbe Gc,setzbnch (tit. 1 . sit. 35) die Anwendung aller andern, als derin demselben ausdrücklich aufgeführten Strafen verbot. Eineder schrecklichsten aller entehrenden Strafen, welche dem Sträf-ling die Rückkehr zur Tugend versperrt, ist das Brandmark(Is tletiissui-e). In Frankreich schnitt man ehemals (zu denZeiten Ludwigs des Zwölften und früherhin) den Verbrechern,um sie kenntlich zu machen, die Ohren ab. Als man aberfand, daß diese Unglücklichen (esoilllvs) nirgends Arbeit undUnterkommen fanden, also zum Stehlen gezwungen waren, sosetzte man das Brandmark an die Stelle der genannten Strafe.Die Gesetzgebung der Constituirenden schaffte diese Strafe ganz,lich ab. Allein sie ward leider durch die Gesetze vom 23stenFlor. I. 10 (13ten Mai 1802) und vom 12tcn Mai **) 1808für gewisse Falle wieder hergestellt, und ging auch in das pein-liche Gesetzbuch Napoleons über. Zu den entehrenden Strafenhat das Straf-Gesetzbuch der Constituirenden tit. 1. am. 1.noch eine neue, nämlich den Verlust der bürgerlichen Rechte(llögrallstion oivigue) hinzugefügt (llesen. tom. III. 352),welche auch die folgenden Gesetzgebungen, das Straf-Gesetz«
8sr. von I)u-6sngs sM. emonlla llonorsliilis. (mulotadonorsris). Genest. Uai'Ism. ksli8. so. 139-1 „Vetrus
Luille, ?6trus Ouernorii.all emonllam Iionors-
llilom lsoivnllsm null» in Lsmisiis, ^sol1>u8 aoeonsis inmsnilius 8lli8 tenentes loonllemnsrenkuist." — In denallerältesten Zeiten war eine besonders entehrende Strafe,daß der Verurtheilte, ehe die Todesstrafe an ihm vollzogenward, einen Hund oder Sattel aus einer Grafschaft indie nächste (Grafschaft) tragen mußte. Ein französischerSchriftsteller, der zu den Zeiten Ludwigs des Siebentenlebte, spricht von dieser Strafe als einer zu den ZeitenPipin's gebräuchlichen. Otto von Freisingcn (gest. 1158)siwicht lib. II. llo A68t. Vrillerio ebenfalls umständlichvon derselben. M. s. Oa-LsnZo Olo88ar. sll voo. 8ells.
*)Oe8on. tom. III. 352.
**)Oe8ea. tom. IV. p. 321, 37st.