439
Punkt betrifft, so kam Frankreich darin mit den meisten andernLandern Europa's fast gänzlich überein. Doch gab es einigeEigenthümlichkeiten. Man unterschied die Strafen theils demGrade- theils der Art nach. Dem Grade nach, theilte mansie in Capitale- und nicht Capitale. Unter erster» verstand mandiejenigen, welche den natürlichen oder bürgerlichen Tod nachsich zogen, wie außer der eigentlichen Todesstrafe, die lebens-längliche Vcrurtheilung zu den Galeeren oder Verbannung.Der Art nach, theilte man die Strafen in Geld- entehrende -und körperliche oder peinliche Strafen (xeines peeunisires,intsmsnkes, et eorporolles ou sktlietives) nachdem sie denSchuldigen entweder in seinem Vermögen, in seiner Ehre, oderunmittelbar in seiner Person treffen. Unter den Geldstrafen(smenäes) war die Confiscation des ganzen Vermögens diehärteste. Die Gewohnheits-Rechte einiger Provinzen liessendieselbe gar nicht zu. Andere (z. B. die von Touraine (olisx.äes orirnes sr-t. 6) beschränkten sie auf das Majestäts-Verbre-chen und die Ketzerei. In noch andern mußte sie wenigstensin dem Urtheil ausdrücklich erkannt werden. In den meistenProvinzen war sie aber mit der Vcrurtheilung zum natürlichenoder bürgerlichen Tod nothwendig verbunden; so daß es alsGrundsatz feststand, „gui oonüs^ne le corps eonlisguo losKiens." Diese von je her gehässige Strafe, die den Unschul-digen mit dem Schuldigen trifft, und, wie Montesquieu mitRecht bemerkt, die Grausamkeit durch die Habsucht reiht, (guitente Is crusute par l'avsl'ioo) war in Frankreich uralt.(M. s. d. Lno^vlopeck. art. Lonlisosüon). Die constituircndeVersammlung schaffte sie durch das Gesetz vom Listen Januar1790. Art. 3. durchaus ab. (Vasen. tom. III. x. 177.) *)
äsmnum 1?. <ls poen. vietumguo luit a ^rseleoto ka-risiensi (prevüt 3o Usris) insle ju6icsturn luisso, kenesk ^nglo ^uoäsrn gppellsrnm, c^ui gcl cstspontismulnseu sukmersionem (a etre no^e) eonäeningtus luerat:prseäietusgne reus eonäemnslus Init, ut psne et sgua,ns^ue nuo Uesi plseuerit, in custoäia xsseeretur.
21. )nl. 1456 "
^°)Doch ward das Vermögen von Einem, gegen den xrise