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ein stvksnt 8guk guelgues (trois) i'ours ausgesprochen. Esgab indessen nur wenige Sachen, nämlich solche, die eine schleu-nige Entscheidung forderten, (wenn z. B. Einer die Darrei-chung von Arzenei- oder Nahrungsmitteln forderte, oder wegender Vollstreckung eines Urtheils klagte u. s. f. *) wo man voneiner solchen geschärften Vorladung sogleich Gebrauch machendurfte. Einige Sachen gab es noch, die man privilegirtenannte, (z. B. wenn man im Besitz gewaltsamer Weise gestörtwar, Einen zur Anerkennung seiner Handschrift aufforderten. d. g.**), bei welchen nur zwei Contumacial-Urtheile (äst'sms)erforderlich waren, so daß man nach dem ersten sogleich derGegen-Parthei eine geschärfte Vorladung zuschicken konnte. Inder Regel aber wurden (vor der oräon. ck. 15391 in allenSachen vier äclsnt8 gegeben, ehe der Kläger seine Forderungbestimmt zuerkannt erhielt. Das erstemal ward der Verklagteblos einfach (8»n8 intimstlon) vorgeladen. Nach Aussprechnngdes äöksut beschwor der Kläger die Richtigkeit seiner Forde-rung, und ließ den Verklagten nochmals und zwar wieder aufdie gewöhnliche Weise (ssns intimstlon) vorladen. Nachdemauch darauf wieder ein äo'ksnt erkannt war, ward der Ver-klagte durch eine geschärfte Vorladung (svoc intimstlon) auf-gefordert zu erscheinen. Kam er auch dann noch nicht, so er-hielt der Kläger den vierten äcksut (svee taut le xrostt),wodurch ihm endlich seine Forderung, ***) wenn er die Rich-
*) Jmbert zählt die einzelnen Fälle vollständig auf. Einerist (p. 59) „ gusnä Is temms plsiäo contre 8on msr^xour Is rexctition äe so» ckot st msrisAc, il 68t sä-journc ä Is regue8tc ä'cllo svec intimstlon xour res-^»onärc s Is ^rovi8ioa ä'slimcn8, et ckelivrsncc ckes clo-niers ^onr Is poursuitc ckn proce'8 guo entonä IsLemma contra lu^ reguerir." Doch auch im Allgemei-nen „ gusnä oe pourguo^ on stelle nnc psrtie em-P68ck>6 on retsrcle grsnäement Is ^our8uite a nne csu86ss (ä(ga) lneu6 er intentöe etc."
**) Man findet sie näher aufgezählt bei Imk». lir. I. ollsp. 10.Mehrere Sachen wurden bei einigen Gerichten zu den pri-vilegirten gerechnet, bei den andern nicht.
*5*) Imk. I. e. Girant snx sulres wstiöres siwxle8 et or-