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Sie urtheilten nun nicht mehr über alle Gegenstände in letzterInstanz, sondern in Civil-Sachen ward ihre Befugniß in die-ser Hinsicht auf Gegenstände, deren Werth 600 Livres an Ren-ten oder 10,000 Livres an Kapital nicht überstiegen, beschränkt.Sie wurden vorzüglich für solche Gegenden angeordnet, dievon den Sitzen der Parlamente weit entlegen waren. *) ImI. 1454, 1579 ward zu Poitiers, im 1.1539 zu Angers u.s.f>,zuletzt im I. 1665 zu Clermont in der Auvergne ein solchesGericht gehalten. Von dem letztem Zeitpunkt (1665) an sinddie Assisen oder grsnäs-jours außer Gebrauch gekommen.
Auch auf dem Gebiet der Grundherrn, wenn sie die hoheGerichtsbarkeit hatten, fanden solche Assisen Statt. In denLändern der großen Vasallen wurden sie sogar mit noch grö-ßerer Feierlichkeit gehalten, und vertraten daselbst die Stelleder Parlamente. Der Graf von der Champagne hielt regel-mäßig zweimal im Jahr zu Troyes ein solches Gericht (Arsnäs-jours genannt), welchem die sieben Pairs von der Champagneals Richter beisaßen. Eben so riefen die Herzoge von derNormandie regelmäßig zu Rouen ein solches Gericht unterdem Titel „ eeüi^uier " zusammen. Selbst nachdem diese Pro-vinzen mit der Krone vereinigt waren, bestanden diese großenGerichtssitzungen noch eine Zeitlang, bis endlich an die Stellederselben ein besonderes Parlament eingesetzt, oder die Provinzzu dem Gerichtssprengel eines andern Parlaments gezogenward. Außer den Parlamenten und den Assisen gab es früher(bis zum I. 1551) in ganz Frankreich kein einziges ordentlichesGericht, welches auch nur über die geringfügigste Summe inletzter Instanz entscheiden konnte. Die Unterthanen waren da-
*) In der Oräon. si. Divis si. 1579 (unter Heinrich demDritten) heißt es srt. 206. „Des grsnäs jours se rien-«Iront tous les sns sux provinees plus lointsines äe nospsrlemens, suivsnt le clepartement, <zui en sera psrnous ksiet, psr le ternps er espsee cle rrois inois etplus s'il ^ esebet. ^.usguels Arsnds-^ours servnr renusles Gouverneurs, nos lieutensnrs Aenernux <les pro-vinees , sveo les lrailliks er senöelisux cl'ieelles «l'sssisteren persoone, pour tenir main-torte ä Is justiee et exe-eution äes srrests."