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1 (1835)
Entstehung
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maligcn Gesetzgebung und Gerichts-Verfassung drei merkwürdigeSchriften auf uns gekommen, nämlich die sogenannten gssisvsllo ^vl-usslom, und die Werke von Bcaumanoir und Defon-taines, denen man noch die Gesetze Ludwigs des H. (ötsbli8-sernentg äe 8t. L-ouis) beizählen muß, obschon diese letzter»eigentlich die damals bestehende Gerichts-Verfassung umgestürztund die neuere begründet und vorbereitet haben. Die erstem(S85I8. äo ^oru83l.), wovon in dem folgenden Abschnitt nochnäher die Rede seyn wird, sind die Gesetze, die Gottfried vonBouillon für sein, i. I. 1099 neu errichtetes Königreich Jeru-salem gab. Man findet indessen darin nur die Sitten undGewohnheiten der Franken der damaligen Zeit. Beanmanoir*)(kliiliypu8 Vollo-«Ignorier) und Defontaines (I)o I^ontsin68,Dotrri8 k'ovtsnu8 oder 3 k'ontan^), waren Amtmänner, (bsil-liks), die um die Zeit von Ludwig dem H. lebten **), und diedamaligen Gewohnheiten einiger Provinzen Frankreichs schrift-lich aufgezeichnet haben. Alle diese Werke sind zwar bedeutendjünger, als die Epoche, wo das dritte Geschlecht auf den Throngelangte; allein es hatte sich seit derselben in Hinsicht derStaats- und Gerichts-Verfassung Nichts Wesentliches vcrän-

Losurugnoir (kllilippo äs) Divr08 llo8 6o8tumo8 etU8gg68 äe Ls3uvoi8in8 solono oe gu'il eouroit »» iorll8^uo eist Iivro8 lu los: <? 08 t ss8avoir en I'sn llo I'ili-csrnstion vo8tro ZeiAnour 1283. Das Werk ist zuersti. I. 1690 durch li-s-llbs'iins^iäi'o mit den S88I8. clo llo-ru8»I. zu Paris herausgegeben worden.

**) Defontaines schrieb Etwas früher als Beanmanoir, so wieer denn selbst in der Vorrede sagt, daß vor Ihm nochnie Einer gewagt habe, über das französ. Gewohnhcits-Recht und Gerichtswesen zu schreiben. Derselbe war ausVermandois gebürtig, und i. I. 1253 Amtmann (Kailli)dieser Grafschaft. Im I. 1260 war er Mitglied des Par-laments von Paris, und, nach dem Zeugniß von Joinville,einer der treuestcn und angesehensten Räthe Ludwigs desH. Sein Buch führt den Titel: li,o 6on8oil gno kiorrosie k°onteino8 llonns ä 80N sm^-. Der berühmte Ou-6gnAv hat es nach einem Manuskript des Rathhauses vonAmicns zugleich mit dem Leben Ludwigs des H. vonJoinville, und den ötal>1i8S6m. dieses Fürsten, i. I. 1668herausgegeben.

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