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kleine Unordnung in dieser Hinsicht statt; indem Einigesie nach dem Datum, wo sie erlassen worden. Anderenach dem ihrer Promulgation anführen. Ich selbst ha-be fast allenthalben die erstere Methode befolgt.
Der zweite Theil dieser Schrift, der diesem baldfolgen wird, soll, um sie desto brauchbarer zu machen,ein vollständiges Register über alle darin vorkommendenGegenstände enthalten. Demselben wird auch, da dieBogenzahl dieses ersten Theils zu stark angewachsen, dieVerordnung Philips des Schönen über den Zweikampf,so wie das Kapitel aus den ussE« äs äerimalsm,wovon S. 56, 135 und 136 die Rede ist, beigefügtwerden.
Düsseldorf, im März 1835.
I. P. Bremer.