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Zeitungen und Zeitschriften
lern Classen ein großes Publikum halt« und viel wickle, ohne aber je einen hohemStandpunkt einzunehmen, 1831 „Das Vaterland", das anfänglich, wie jene, blossächsische Interessen beachtete, bis rs 1833 auf alle deutschen Verhältnisse sich aus-dehnte; aber die „Leipziger Zeitung", ein Monopol des ehemaligen FiscuS, ging alsbefremdende Anomalie in die neue Staatsordnung über, und ohne sich mit ihr übereine jährliche Entschädigungssumme zu vergleichen, darf kein anderes Blatt Nach-richten über auswärtige Politik aufnehmen, daher denn außer der bevorrechtetenZeitung nur noch einige unbedeutende Provinzialblätter erscheinen, die sich dieErlaubniß, politische Bcczfame» auszuixenden, erkauft haben. — Was frühergeschehen war, wiederholte sich auch 1832. Die meisten der oben genannten frei-jmnigen Zeirschrist wurden unterdrückt, und die merkwürdige Verfügung zur Aus-führung gebracht, daß kein Herausgeber einer unterdrückten Zeitschrift binnen einerZeit von fünf Jahren im Gebiete des Bundes eine andere Zeitschrift leiten darf.Die Aufhebung des badischen Preßgesi-tzes durch den Bundestag, schien den Grund-btz, welcher alle Zeitungen der Censur unterwirft, verewigen zu wollen. DieAlgen dieser Beschränkungen zeigten sich bald überall. In Würlemberg wurdeseit 1832 eine besondere Vergünstigung der Regierung für die Herausgabe poli-tischer Zeitungen gegen Sporteln zur Bedingung gemacht, obgleich das Paßge-setz von 1817 nichts davon enthielt. Andere Staaten, z. B. Sachsen, machtendie Erscheinung aller Zeitschriften, mit Ausnahme der wissenschaftlichen, gleich-falls von Concessionen abhängig. In Würlemberg und andern Ländern wurdeden Herausgebern politischer Zeitungen, nach dem Vorbilde des restauricten Frank-reichs, eine Caution abgesichert. So bewahrte sich abermals das alte Wort desernsten römischen Geschichtschreibers, daß mislungene Revolutionen der Freiheitnur neue Fesseln bringen.
Die Richtungen, die das französische Zeitungswefen während der Restau-ration in sich aufgenommen hatte, wurden auch nach der Revolution von 1830»«folgt, und je mehr Bürgschaften für die Freiheit die neue Staatsordnung ver-sprach, desto unerschrockener glaubten auch die Herausgeber der Zeitungen ihreMeinungen aussprechen zu können, seit die Censur aufgehoben war; die Regie-rung aber trat bald dem Fortschritt der Bewegung entgegen und mehre Zeitungen,trrlche entweder die Ansprüche des verbannten Herrscherstammes mit beleidigenderVerletzung der dem König durch die Verfassung ertheilten Rechte vertheidigten, odereine Republik auf den Trümmern der Monarchie errichten wollten, wurden häufig»er den Gerichten verfolgt, sodaß zur Zeit der Juliusfeier 1834 nicht weniger als 30Herausgeber von Zeitungen in Anklagestand gewesen sein sollen. Die von den Her-ausgebern derZeitungen während der Restauration verlangten Bürgschaften blieben,und durch eine Verordnung vom 8. Apr. 1831 wurde festgesetzt, daß Zeitschriften, diemehr als zweimal wöchentlich, entweder an bestimmten Tagen oder in Lieferungenund unregelmäßig erscheinen, eine Caution von 2400 Francs Renten leisten sollen.Die 12 bis 15 politischen Zeitungen, die in Paris erscheinen, zerfallen in dreiHauptfarben, die englische, die amerikanische, die altfranzösische. Zu der ersten, diesich zu dem Grundsätze bekennt, daß die vollendete Staatsform in der Regierung derdrei Gewalten, des Königthums und der beiden Kammern besteht, gehört alsHauptrepräjentant das „llournul lies Debüts", das seit der Herrschaft der Doc-trinanes entschieden ministeriell ist. Es sieht unter der Leitung geistreicher, mitStaatsgefchäften bekannter Männer und hat unter seinen Mitarbeitern Gr-otte von gründlicher philosophischer Bildung, die zum Theil auch, wie St.--liarc Girardin, mit dem Geiste deutscher Wissenschaft vertraut sind. Der„tewpz" jst über die Grundsätze der Staatsform mit jener Zeitung einig," m Widerstreit mir dem Ministerium, überall wo es ihm den Grundsätzen dermen Charte und ihren nothwendigen Folgerungen untreu zu werden scheint.