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Vierter Band (1834) S bis Z
Entstehung
Seite
725
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Vanderstraeten Van Praet 725

düngen zeichnen sich zum Theil durch schöne Farben aus. Das Ausführlichere vonBerzelius' Untersuchungen über dieses Metall s. in PoggcndorfsAnnalen"(XXII, 1) oder Schweigger'SJournal" (I-Xll, 323; I-XllI, 26.). (1t)

Vanderstraeten (Ferdinand), geboren 1771 zu Gent, der Sohn ei-nes Kaufmanns und selber Kaufmann, machte in seinen Bcrufsgeschäfren vieleReisen in das Ausland, die ihn veranlaßten, sich mit den nationalökonomischenTheorien in Beziehung auf den Volkswohlstand bekannt zu machen, und im Besitzeines ansehnlichen Vermögens, widmete er sich immer mehr diesen Studien. Erentwickelte seine Ansichten über die Beschränkung des freien Getreidehandels in ei-ner Denkschrift, die er im Jun. 1817 dem König der Niederlande überreichte, undschrieb bald nachher eine andere, worin er die Nothwendigkeit von Schutzzöllen zurBegünstigung der Fabriken darzuthun suchte. Die Regierung, die diese Meinun-gen nicht theilte, beachtete seine Vorschläge nicht, und V. ließ sich durch seine ge-kränkte Eitelkeit und auch wol durch Aufreizungen bewegen, seine Ansichten aus-führlicher zu entwickeln, und gab unter dem Titel:Oe l'ätst uctuel >Iu ro^rrumedes ?uz-s Uns" (Brüssel 1819), eine Schrift heraus, welche mehre Vorwürfe ge-gen die Regierung enthielt, die zum Theil gegründet, theils aber übertrieben undsehr ungerecht, ja zum Theil lächerlich waren. Diese auch in der Form sehr ver-nachlässigte Schrift würde wahrscheinlich bald in Vergessenheit versunken sein,wenn man nicht zu der Verkehrtheit sich hätte verleiten lassen, den Verfasser vorGericht zu ziehen. Diese gerichtliche Verfolgung, welche die Reihe der unwürdi-gen Nachgiebigkeiten der belgischen Gerichtshöfe und der Fehler des Justizministerseröffnete, hatte die Wegnahme der Schrift und die Berhaftung des Verfasserszur Folge. Eine Denkschrift, welche sieben Sachwalter in Brüssel zu V.'s Ver-theidigung Herausgaben, veranlaßte die einstweilige Entsetzung und die vorläufigeVerhaftung der Verfasser; die Gerichtshöfe aber beachteten in diesem Falle denAntrag des Ministeriums nicht und die Advocaten wurden von der Anklagefreigesprochen. Gegen V. selbst gab jedoch der Gerichtshof zu Brüssel die Entschei-dung, daß er durch seine Schrift, welche darauf gerichtet gewesen sei, MiStrauenund Zwietracht unter den Bewohnern des Königreichs zu erregen, die Bürger zubeunruhigen gesucht habe. Die Sache kam darauf vor die Asstsen, welche denVerfasser zu 3000 Gulden Geldstrafe und zu Erstattung der Proceßkosten verur-theilten. Ein zahlreiches Geleit führte ihn aus dem Gerichtssaale in seine Woh-nung zurück und es ward, obgleich V.'s Vcrmögensumstände keineswegs einenBeweggrund dazu geben konnten, eine Unterzeichnung eröffnet, durch welche dieGeldstrafe augenblicklich aufgebracht wurde. (74)

Van Praet (Joseph), gebore» 1757 zu Brügge, trat in seiner Ju-gend als Diener in Debure's Buchhandlung zu Paris und da dieses Haus mit derköniglichen Bibliothek in Verbindung stand, so bekam er in der Folge eine An-stellung an derselben; hier zeichnete er sich durch seine bibliographischen Kennt-nisse und durch seine» außerordentlichen Fleiß dermaßen aus, daß ihn die Regie-rung zum Conservator der gedruckten Bücher bei dieser Bibliothek ernannte.Diese Stelle bekleidet er bereits seit länger als 30 Jahren, zur großen Zufrie-denheit aller Gelehrten, welche, an ihm stets einen äußerst pünktlichen, gefälligenund zum Ertheilen jeglicher Auskunft bereitwilligen Bibliothekar finden. Erverfehlt keinen Tag sich genau zur bestimmten Stunde einzufinden, und verläßt dieBibliothek nicht eher, als bis die zur Schließung verordnete Stunde vorüber ist.Seines hohen Alters ungeachtet, ist er noch so rüstig als die Unterbcamten, undda Niemand so gut auf jener Bibliothek Bescheid weiß als er, so ist er fast beständig>n Bewegung, um die verlangten Bücher selbst herbeizuholen *). V. hat sich von

') Dlesr« lebhafte und thätige Wesen setzte Dibdin in großes Erstaunen, und