710 Umvcrsitätswcsen
>md innen organische Zusammenhang derUniversitätwitd ausgelöst. Anlockungen,Begünstigungen, Intriguen, Neckereien und Verfolgungen aller Art, wie dieNähe der Regierung und des HofeS sie mit sich bringen, werden selbst auf die Lehremancher Professoren nicht ohne Einfluß bleiben, und werden so die Wissenschaftvon politischen Rücksichten oder selbst von fürstlichen Neigungen abhängig machen.Ebensoodervielleichtnoch verderblicher werden die Verhältnisse der Residenzstädte aufdas Sludentenlcben einwirken. Das sittliche Vccderbniß der Studirenden, wel-ches das sittlich entartete R-fldenzleben, die zahlreichern, leichtern und lockender»Veranlassungen zu sinnlichen Ausschweifungen mit sich bringen, liegt zu nahe, alsdaß es abgeleugnet werden könnte. Aber außerdem wird sich auch, durch die wei-ter» und mannichfaltigern Lebcnsverhältnisse, durch die mächtigern äußern Ein-wirkungen, die engere abgeschlossene Gemeinschaft der Studenten unter sich auf-lösen; die Einzelnen werden sich in den weiter» Kreisen des Residenzlebens verlie-ren, und werden dadurch jener geistigen Anregung entbehren, die, wie oben gezeigtwurde, so bedeutend ist für die echte freie wissenschaftliche Ausbildung. In allendiesen Rücksichten verdien.» kleinere Städte unbedingt den Vorzug vor größer»Residenzstädten. Die Entfernung von dem Sitze der Regierung läßt dort die Uni-versitäten leichter ihre Unabhängigkeit und Selbständigkeit behaupten, und bei derAbgeschlossenheit der Lebensverhältnisse, der Entfernung von allen störenden Ein-wirkungen von Außen, schließt sich von selbst Alles für den einen Zweck der Univer-sität zu inniger Gemeinschaft zusammen, vereinigen sich Aller Kräfte für das EineZiel der Wissenschaft.
Wir haben hiermit die Hauptclemente der Verfassung und Einrichtung derUniversitäten, wie sie nothwendig aus dem Zweck derselben , der Wissenschaft, her-vorgehen, aufgestellt, und wir können von da aus noch einige einzelne Gegenständenäher betrachten. AIS ein Hauptmomenk der Universitätsverfassung, welches vondem Wesen der Universitäten ganz unzertrennlich ist, fanden wirobcn die sogenannt-akademische Freiheit. Die Wissenschaft kann nur in der Freiheit leben und gedei-hen, wissenschaftlichen Anstalten muß also Freiheit gestattet sein. Eben diese aka-demische Freiheit aber ist von den Gegnern der Universitäten am meisten verschrienund angefeindet, aber auch von Freunden derselben misverstanden und bedenklich ge-funden worden Worin besteht nun diese verschriene und angefeindete akademischeFreiheit und wie weit ist sie für die Idee der Universität zu rechtfertigen? Sie istdas gesetzlich bewilligte und verfassungsmäßig gesicherte Befugniß der Mitgliederder Universität, in alle dem und in so weit ihre Handlungen ungehindert selbst zubestimmen, als es der Zweck der freien Entwickelung und Mittheilung der Wissen-schaft erfoderl. Also nichts weniger als eine gesetzlose Willkür ist sie, ebenso wenigein ungerechtes Privilegium, sondern ein aus dem Zweck der Universität, auS demWesen der Wissenschaft, mithin auch aus dem Zweck des Staates selbst hervor-gehendes gesetzlich begründetes Recht. Die akademische Freiheit besteht aber ausdrei Haupttheilen: der Lehrfreiheit, der Studirfrcihcit und der Freiheit im geselli-gen Leben der Studirenden oder der eigentlich sogenannten Burschenfreiheit. Derwahre Grundstein der akademischen Freiheit, worauf die Existenz der Universitätenals solcher wesentlich ruht, ist und bleibt die Lehrfreiheit. Ohne sie könnte keineWiffenschaft, könnte nur mechanischer Knechksinn, blinde Herrschaft der Autoritär,geistiger Tod von den Universitäten ausgehen. So lange die Universitäten bestehen,haben sie daher dieses Recht der freien Lehre der Wissenschaft besessen; die Kirchehat wol oft versucht, ihnen dieses Recht zu rauben, abek vergebens. Neuerdingshaben einige religiöse Fanatiker dieses Recht anzutasten gewagt, ohne jedoch zumZiele zu gelangen. Bon Seiten der politischen Absolutisten und Servilen, sowieder Verdächtiger und Anschwärze! ist ebenfalls die Staatsgewalt zu beschränkendenMaßregeln gegen diese gefurchtere Lehrfreiheit aufgefodert worden, aber ohne doch