vo Sachsen - Weitungen
doch mit Ausnahme des Amtes Sonncnfeld und dos in Baieen enclavirtl» AmtesKönigsberg, welche ein Kodurg gegeben wurden; 3) das astcnburgische Amt Kamburgmir 1 l Ortschaften von, Amte Eisendcrg und 4) das gokhaisch- Amt Kranichsetd,ludst mchren ciazelucn, i,» wcimarische» Gebiete liegende» Orte». Hierdurch istein langer Länderstrich entstanden, welcher sich an der Wertn hinauf bis zumKamme des Gebirgs erstreckt und von da wieder bis zur Saale hinabgeht. Dieser(ohne Kamburg) etwa 18 Meilen lange Streif, ist nur in der Mitte bei Hildburg-hausen über drei Meilen, ft.rst im Durchschnitt etwa zwei Meilen breit, im Ganz.»ein Vergland, nur in Römhild und Heldburg etwas sanfter abgeflacht, doch vonfruchtbaren Thälern durchschnitten und von etwa 135,000 meist armen, jedoch inden Waldgegenden sehr gewcrbfleißige» Menschen bewohnt; aber er hat in seinerMille keine größere Stadt, welche einen Mittelpunkt von wissenschaftlicher Bil-dung und Anstalten dazu darbieten konnte. Meiningc», Hildburgh. usiii und Saal-feld sind einander ungefähr gleich; Meiningen hat die meisten Einwohner (4500),Saalseld die meisten Häuser und das meiste Gewerbe; Sälzungen ist durch seineSaline, dcrcnAbsatz jedoch in neuerer Zeit n-?hr beengt ist, und Pösneck durch seineTuchfabriken die wohlhabendste. Die Landwirthschaft wird in kleinen Baucrgn-tern getrieben, welche im Durchschnitt nicht geschlossen sind.
Diese Ländertheile hatten fünf verschiedene Verfassungen. JnMeining.nhalte der Herzog 1824 eine neue Eonstiimiongegeben nach dem gewöhnlich.»neuer» Zuschnitt (7 Dcpulirke aus jedem der drei Stände der Gutsbesitzer, Bürgerund Bauern); in Hildbucghausen war 1817 die alte landständiscke Berfassung ingleicher Weise umgestaltet worden"); ebenso inKoburg <821. In dem Amte Kra-»ichseld bestand noch die alte gothaischc Verfassung, im Amte Kamburg die alten-burglsche. Ebenso verschieden war die AerwaltungSwcise. In Koburg war durchden Minister Kretschmann schon 1800 ritte der damaligen preußischen nachgebt.-,bete Organisation mir völliger Trennung der Justiz von der Administration undZusammcnziehung aller Zweige der letztem in eine Landesregierung eingeführt wor-den; in Hilddurghauscn war 1810 nach den Entwürfen des damaligen Geheim-rathlS Schmid ebenfalls die obere Verwaltung neu eingerichtet, und alle Zweigedes öffentlichen Dienstes waren in ein einziges Collegium, die Landesregierung ver-einigt worden, welches in sechs verschiedenen Deputationen die Justiz, die kirchli-chen Angelegenheiten, die Kammer- und Stcuerfachen, die Polirri, das Militair-wescn >>nd das Bauwesen besorgen chllre. Bei dem letzten war cin einfacher Namegewählt, aber etwas Umfassenderes gemeint, nämlich «in Eollegium von gründlt- ,chen Mathematikern und Technologen, welches nicht blos daS gesammte Bauwestn )ides Staats und die so nöthige und doch so sehr vernachlässigte Baupolirei, sondern sauch die Landesvermessung besorgen und vornehmlich den Gewerben, welche dahingewiesen werden sollten, die zu ihrem Aufblühen erfoderlichen technischen Kenntnisse iund Unterstützungen verschaffen sollte Dieser Theil der Organisationist nicht zurAits-führung gekommen, vornehmlich, weil es in jenen Zeiten, wo alle Kräfte des Landes lden Kriegen mit und wider Napoleon und der Schuldentilgung aufgeopfert werdenmußten, an den Mitteln schllc, tüchtige Männer anzustellen. Eine Eigenthüm-lichkeit dieser Organisation, welche gute Dienste that, war, daß cin landschaftlicherConsulent als Mitarbeiter und Vermittler in der Regierung, nur nicht in der ^Justizabthcilung, Sitz und Stimme halte. Das Beste, was dem GeheinnathSchmid gelang, war eine Umgestaltung der Stadtocdnung von Hildburghausen,wrlchc zwar anfangs bei den Bürgern außerordenlftch heftigen Widerstand fand,aber endlich die volle Zufriedenheit derselben gewann. DaS Rechnungswesen desStaats wurde durch einen tüchtigen Finanzbeamtcn (Rückcrt, Batersdrudee des ,
«) S. „Europäische Verfassungen", Bd. 1, S. 824 fg.
Edkndaselbst S. 782 fa>