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Vierter Band (1834) S bis Z
Entstehung
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Sachsen seit dem Jahre 1827

durch Ausscheidung minder wichtiger Berathungsgegcnstände die Dauer des Land-»qS abzukürzen. Die erste Kammer theilte diese Anficht. Dies veranlaßte dieRegierung, ohne daß es zu einem ständischen Beschlusse gekommen war, die in dr»Kammern laut gewordenen Wünsche zum Beweggründe des Lecrets vom 29. Oct.1833 Z» machen^ das ihre Bereitwilligkeit zur Abkürzung des Landtags erklärteund die Bildung eines gemeinschaftlichen Ausschusses beider Kamm.'.n zur Bera-tdunq dieser Angelegenheit vorschlug. Während die erste Kammer den Vorschlagder Regierung annahm, wurde von der zweiten, nicht ohne Eifersucht auf die ersteKammer, welche diese Angelegenheit in ihre Hand genommen hatte, die entgegen-gesetzte Ansicht festgehalten, in jeder Kammer einen eignen Beralhungsausschußzu ernennen. Bei diesem entschiedenem Zwiespalt nahm die Regierung am 7. Nov.ihr Decret zurück, und so ist wenigstens in der von ihr gewünschten Form die Be-rathung nicht zu erwarten.

Wir haben die Entwickelung des innern Staatslcbens bis zu dem Zeitpunkteverfolgt, wo neue VcrwaltungSformen sich gestalten und müssen nun auch einenBlick auf das Volksleben werfen, wie es sich in dem Zeitraume, den wir über-schauen, in zwei Hauxtrichtungcn, der geistigen und gewerblichen, bewegt hat undvom Staate unterstützt worden ist. Die tiefste Grundlage der geistigen Ausbildung-wie der gewerblichen Tüchtigkeit, das DolkSschulwesen, stand zwar in Sachsen beidem wohlthätigen Eingreifen der Staatsbehörden aus einer Hähern Stufe als inmanchen deutschen Ländern, aber während mehre Staate» in neuem Zeiten glück-liche Fortschritte machten, war auch hier Stillstand geblieben. Nur in der Ober-laufitz hatte bei der Sorgfalt und Anregung der Hähern Behörden durch die An-strengungen der Gemeinden das Volkslchulwesen seit 1815 bedeutende Verbesse-rungen erhalten, aber in den Erblanden hemmte theils der Mangel einer über dasgesummte Schulwesen Aufsicht führenden Behörde in den Kreisen, theils die un-günstige Lage der meisten, fast ganz auf das Schulgeld angewiesenen Volksschul-lehrer. Ein durch seine frühern und jetzigen amtlichen Verhältnisse zu einem gründ-lichen Urtheil befähigter Mann hat der Ständeversammlung 1833 ein Bild vor-gelegt *), das dringend zur Hülfe auffodert, und so viel Aufmerksamkeit erregt hat,daß eingreifende Verbesserungen bevorstehen. Die vier öffentlichen Schullehrerse-lninarien zu Dresden, Freiberg, Planen und Bautzen bildeten 1831 überhaupt157 Zöglinge, während zugleich einige Privatanstalren wirksam waren, aber eSwurde besonders auch auf das Bedürfniß eines verlängerten LehrcurseS aufmerksamgemacht. Zwei Seminarien in Dresden verbanden seit 1830 mit den ihnen ange-hörigen Freischüler, Anstalten zum Unterricht von Taubstummen, die erfreulichenFortgang hallen. Kleinkinderschule» wurden seit 1829 in Freiberg und Dresdengegründet, doch scheinen diese wohlthätigen Beispiele in andern Städten noch keineNachfolge gefunden zu haben. Zn die 1822 gegründete Erziehungsanstalt fürSoldatenkinder zu Struppen bei Pirna wurden 1832 auch Mädchen aufgenom-men. Die schon seit 1779 gegründeten Schulen für arme Bergmannskinder imErzgebirge wurden so sorgfältig gepflegt, daß sie 1831 über 3000 Zöglinge zähl-ten. In mehren Städten sorgten die Gemeinden eifrig für die Gründung oderVerbesserung von Bürgerschulen. Die Gelehrtenschulen in Dresden und Leipzig undeinigen andern ansehnlichern Städten, besonders in Freiberg und Bautzen, behaup-teten ihren bewährten Ruf, doch wurden für die Verminderung der Zahl der Gym-nasien im Erzgebirge Wünsche ausgesprochen. Die beiden Landesschulen in Mei-ßen und Grimma genossen freigebige Unterstützungen vom Staate. Dem Au-drange zu dem Gtlehrtenstande wurde seit 1829 und 1831 durch Verordnungen

*) Der Kirchen- und Schulrath Schulze in seiner Schert: ,,Das Bolksschulme-sin in den kön glich sächsischen Landen, von seiner mangelhaftesten und hülsrbedürf-t'gsten Seite dargcstcllr" (Leipzig UW).