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nicht in ehr darf (kann) ichvon der Frucht des Wein-stocks trinken, bis zu jenerZeit, wenn ich sie neu trinkein dem Reiche Gottes.
ler willen aus ge gossenwird zur Vergehung- derSünden.
29. Das sage ich euch, ichdarf (kann) von nun an nichtvon dieser Frucht des Wein-stocks trinken, his zn jenerZeit, wenn icli sie neu trinkemit euch in dem Reiche mei-nes Vaters.
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