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welche der Meinung sind, dass im VI. Kapitel desEvangeliums vom Abendmahl gehandelt werde, ja dassdieser Abschnitt wohl gar zur Grundlage der wesent-lichsten Bestimmungen über die Abendmahlsichre an-zunehmen sey, obgleich sogar Luther entgegengesetz-ter Meinung war; da ferner die Vergleichung des ge-dachten Johanncischen Kapitels manchen Einfluss aufunsre nachherigen Festsetzungen über den Gegenstandhaben dürfte, und insofern nicht zu beseitigen ist; end-lich, damit uns nicht der scheinbare Vorwurf gemachtwerden möge, dass w ir uns unser Geschäft hätten leichtmachen und gewisse unsrer Absicht von dieser Seitein den Weg tretende Schwierigkeiten umgehen w ollen:so mag zuerst diesem Evangelium eine besondere Be-trachtung gewidmet werden, welche hoffentlich auchbei unsern Lesern die Ueberzeugung hervorbringen wird,das Johannes in seinen Schriften von dem Sacramentdes Herrenmahles nie geredet. Hierdurch wird sichdie alsdann folgende Untersuchung desto sicherer an-bahnen und gewisser zu ihrem Ziele führen lassen.
Um aber den Abschnitt des Johanneischen Evan-geliums, der nach Einigen vom Abendmahl handeln soll,das VI. Kapitel, gründlich beurtheilen zu können,ist nothwendig, die Grundansichten und den allgemei-nen Standpunct seines Verfassers, insbesondere auchdasjenige, w r as dem VI. Kapitel vorangeht, uns zuvergegenwärtigen. Her Kürze beflissen und nur unsresvorliegenden Zweckes eingedenk, wollen wir uns jedochauf folgende, zum Tlieil ohne weitere Beweisführunghingestellte Bemerkungen beschränken, von denen sichgleichwohl erwarten lässt, dass ihnen die Zustimmungder Sachkundigen nicht entgehen wird. Der Aufgabe
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