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sind Privatunternehmungen, und eine allgemeine principitlleGesetzgebung (stowt besteht nicht für dieselben in Groß-britannien. Alle Anlagen solcher Art sind vielmehr von denBestimmungen specieller Parlaments-Acten abhangig, durchwelche die zu ihrer Hervorbringung erforderlichen Befugnisseund Privilegien ertheilt und die Verhältnisse ihrer Fonds,Acrien-Emissionen, Zoll- und Abgaben-Erhebungen für ihreBenützung, so wie überhaupt alle Angelegenheiten, wodurchsie i» den öffentlichen Verkehr eingreifen oder das Publicumzu betheiligen vermögen, aufs genaueste regnlirt werden. Fürjede Abweichung bei der Ausführung solcher Unternehmungenvon dem ursprünglichen Plane, jede irgend bedeutende Ver-änderung oder Erweiterung derselben wird stets wieder eineneue Parlamentsbewilligung erfordert, daher für viele der-selben bis zu ihrer heutigen Vollendnng eine betrachtliche An-zahl von Statuten besteht; für sämmtliche Fluß- und Canal-Bauteu und Eisenbahnen Großbritanniens aber seit der Mictedes vorigen Jahrhunderts an bereits gegen tausend Special-statuten erlassen wurden.
Jede angekündigte Unternehmung solcher Art unterliegtzuvörderst der gründlichen Untersuchung eines hiefür nieder-gesetzten Parlaments-Committe, von deren Ergebnissen die Er-laubniß zum Einbringen der Bill abhängig ist. Das Com-mitte beschäftigt sich nach Würdigung der allgemeinen Rück-sichten über die Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit deS Unter-
Sees bei Fort William und mundet aus an der Meerengebei Jnvcrneß; zur Verbindung der östlichen und westlichenKüstenschifffahrt und hauptsächlich zur Beförderung des Holz-handels vom baltischen Meere. Er wurde ganz auf Staats-kosten und unter unmittelbarer Leitung einer Parlaments-Commissivn von den ausgezeichnetsten Ingenieuren des Landesmit einem Kostenaufwande von beinahe einer Million Pf. St.erbaut und ist eine der prachtvollsten und vollkommensten An-lagen dieser Art, welche jemals ausgeführt wurden, wiewohldessen Erträgniß weit hinter dem Verhältnisse seines Aufwan-des zurückbleibt.
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