Druckschrift 
Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
Seite
438
Einzelbild herunterladen
 

438

munication halt daher gleichen Schritt mit der Epoche desAufschwungs der großen Manufactur - Industrie, mit demWachsthum der Städte und mit der Zunahme des Reich-thums, welchen eine so ausgedehnte Betriebsamkeit und derdarauf gebaute auswärtige Verkehr über ganz England ver-breitete.

I

Oeftentliche LanÄsitralsen.ß. 104.

Der Straßenbau wurde schon nach den älteste» englischenGewohnheitsrechten als ein Theil der sogenannten ,,trinoä»7ieces8Üss" *) betrachtet, wozu jeder Grundbesitzer ohneUnterschied verpflichtet war, welche sonstige Freiheiten dem-selben auch immer verliehen scyn mochten. Diese Verpflich-tung hat sich bis gegenwärtig erhalten, und ruht nun aufdem Kirchspiel für die durch dessen Gebiet ziehenden öffent-lichen Landstraßen, dessen mit Grundbesitz versehene Bewohnerderselben zu genügen haben. Das Statut 2 und 3 Phil, undMar. fügte die Bestimmung hinzu, daß in jedem Kirchspielein besonderer Aufseher für die Landstraßen erwählt werde»solle, welchem sowohl die Vorsorge für die Leistungen derPfarreibewohner zum Unterhalte der Straßen, als die Vor-sorge für deren Ausführung übertragen werde.

Vier Fünftheile aller Landstraßen in Großbritannien wer-den nach diesen Principien und nach den allmählich entstan-

tl>e conntrz' iiSlt inglls tvitli .1 vietv l» iniiniilisto lte-itrnclion! s»r tiic brestli is »ich' suktieient tor one csrrisge,conzeHuench' it !s cut st onco int» ruts; snit ?on ins^essch c»nceive, wksl s dresli Uovvn llislocstin^ ros<1 rut»,cut ikrougk s psveinent, inust de" etc.

Irostise on roaäs, I,onäon t8ZZ.

")Lxpellitio contra iiostem, srcium eon«tructi», et xvntiamrexarstio." Si.^c«»ioi>s, Lomment, 1.