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munication halt daher gleichen Schritt mit der Epoche desAufschwungs der großen Manufactur - Industrie, mit demWachsthum der Städte und mit der Zunahme des Reich-thums, welchen eine so ausgedehnte Betriebsamkeit und derdarauf gebaute auswärtige Verkehr über ganz England ver-breitete.
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Oeftentliche LanÄsitralsen.ß. 104.
Der Straßenbau wurde schon nach den älteste» englischenGewohnheitsrechten als ein Theil der sogenannten ,,trinoä»7ieces8Üss" *) betrachtet, wozu jeder Grundbesitzer ohneUnterschied verpflichtet war, welche sonstige Freiheiten dem-selben auch immer verliehen scyn mochten. Diese Verpflich-tung hat sich bis gegenwärtig erhalten, und ruht nun aufdem Kirchspiel für die durch dessen Gebiet ziehenden öffent-lichen Landstraßen, dessen mit Grundbesitz versehene Bewohnerderselben zu genügen haben. Das Statut 2 und 3 Phil, undMar. fügte die Bestimmung hinzu, daß in jedem Kirchspielein besonderer Aufseher für die Landstraßen erwählt werde»solle, welchem sowohl die Vorsorge für die Leistungen derPfarreibewohner zum Unterhalte der Straßen, als die Vor-sorge für deren Ausführung übertragen werde.
Vier Fünftheile aller Landstraßen in Großbritannien wer-den nach diesen Principien und nach den allmählich entstan-
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