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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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Schuld übertragen, für welche die Regierung derselben4000 Pf. St. jährlich an Vergütung bewilligte.

Anch war in der Charter-Bewilligung die Bedingungeines Anlehens an die Regierung von 1 ,200,000 Pfd. St. zu8 Procent enthalten; viel mehr kann das damalige Bedürfnisdieser Anleihe gewißermaßen als Ursprung dieses großen In-stitutes betrachtet werden, indem sich eine Anzahl von Londo-ner Kauflenten dazu gegen die Charterverleihung als Bank-corporation verstand. Es ist hier nicht der Ort die fernereEntwicklungsgeschichte derselben zu verfolgen, nur die Haupt-punkte ihrer heutigen Wirksamkeit sollen hier kurz berührtwerden, um ihr Eingreifen in den allgemeinen Verkehr an-zudeuten.

Der Rapport des Parlaments-Committe, welcher derletzten Parlamentsakte über die englische Bank vorherging,(1833) enthalt im Anhange die offizielle Angabe über dieBankcapitale (^»»ets) und ihre Verwendung vom Jahre 17'78an bis zu dem genannten Jahre, woraus ersehen wird, daßder jahrliche Durchschnittsbetrag der von der Bank discontir-ten kaufmannischen Wechsel in verschiedenen Zeiten sehr ver-schieden war; so erreichte derselbe in den Jahren 1809 und1810 die große Summe von 1,' Millionen Pfd. St., dagegenbetrug er in den letzten sechs Jahren nur anderthalb Millionen;ein Beweis wie sehr seit dem Frieden die Capitalc in Privat-handel, angewachsen sind , und daß die Privat Banquiers sichmit geringeren Interessen als die Bank zu begnügen ver-mochten.

Seit den letzten drei Jahren machte die Bank große Vor-schüsse auf Schatzkammerscheine und andere Effecten, vor-züglich in den Zwischenzeiten der vier Termine, an welchendie Dividenden der Staatspapiere bezahlt werden, welcheOperation sich als sehr wohlthatig für den allgemeinen Verkehrbewies. Vorzüglich aber bewahrte dieselbe ihre wohlthatigeWirksamkeit in Perioden großer Handelskrisen, in welchen siedas Publicum selbst mir Risico ihrer eigenen Eristenz unter-stützte. So vermehrte dieselbe ihre in Umlauf gesetzten Bank-