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Speculationen; wirft man einen Blick auf die unendliche Ver-schiedenheit der Classen, welche Subsistenz und Reichrhnm indiesem Treiben erlangen, ans die Schaaren der Manufactu-risten, Kaufleute, Mäkler, Factoren, Schiffseigner, See-leute, Quaimeister, Fuhrleute. Frachter, Banqniers, Geld-wechsler, Versicherer; berücksichtigt man überdies; die Ver-wirrungen, welche Naturereignisse, Verluste zur See undgroße Bankerotte in dieser höchst complicirte» Maschine Her-oorbringen, so ist leicht begreiflich, daß die Aufrechthaltungeines gerechten Gleichgewichts in allen Theilen eines solchenSystems die Gesetzgebung in ungemeinem Grade beschäftigenmuffe. ES ist jedoch bemerkeuswerth, daß der so frühzeitigenmercantilischcn Richtung der Nation und des daraus hervor-gehenden Bedürfnisses einer derselben entsprechenden Legis-lation ungeachtet, die Gesetzbücher älterer Zeit wenig Branch-bares für den Handelsverkehr geliefert haben. Wahrend manden daß Grundeigenthum betreffende» Gesetzen eine unermü-dere Aufmerksamkeit gewidmet, und sich in endlosen Cominen-taren erschöpft harte, schien dieses mehr personliche, unsub-stancielle, in stetem Wechsel begriffene Eigenthnm, welchesden Bodenbesitzer nur wenig berührte, theilö ganz übergangen,theilö nur gelegentlich mir beachtet zu werden, weßhalb eshierin am nöthigen Znsammenhange gebrach, wenn auch ein-zelne Theile, so namentlich die Materien über Schifffahrt,Versicherungen, Wechsel, Gutes leisteten. Erst in neuererZeit, von der Mitte des verflossenen Jahrhunderts angefan-gen , erhielt der Handelscoder große Verbesserungen und einesystematische Ausbildung. Nur wenige Hände haben ihngeschaffen; er ist das Werk einer glücklich aufeinander fol-genden Reihe höchst ausgezeichneter Richter — Mansfield,Kenyon, Ellenborough und Tenterden — welche inerleuchteter Auffassung und Geisteskraft den größten Namen,welche jemals die englischen Gerichtshöfe zierten, gleich zuachten sind und sich unverwelkliche Bürgerkronen errungenhaben. Die Gesetzgebung dieses Zweiges ist, der höchsten Man-nichfaltigkeit ihrer Anwendung ungeachtet, weder verwickelt.