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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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1632 setzte man die Preise, bis zu denen die Ausfuhr gestattetstyn sollte, auf 32 S. für Weizen und 16 S. für Gerste; imJahr 1660 erhöhte man diese Preise auf 40 S. für Weizenund auf20 S. für Gerste; allein man belegte zugleich den Weizenmit einem Ausfuhrzölle von 20 S. denQuarter; der letzlerewurde jedoch drei Jahre spater auf 5 S. 4D. zurückgesetzt;1670 gestattete man die Ausfuhr bis zur Erreichung einesinner» Marktpreises von 53 S. 4 D. für den Quarter. Die Ge-treide-Einfuhr dagegen wurde zu gleicher Zeit mit so schwerenAbgaben belegt, daß dieselben, in so lange die innern Preiseunter der Gränze des Getreide-Ausfuhrverbotes standen, einerProhibition gleich zu achten waren; und selbst im letztemFalle betrug der Einfuhrzoll noch 8 S. auf das Quartcr; erstbei einem Preise von 80 S. war die Einfuhr ganz frei. Seitdem Anfang des Versuches der Legislation daher, durch syste-matische Wechselbestimmunge» in der Freiheit und Beschrän-kung der Aus- und Einfuhr gewisse Preise zu firiren, nnlnwelche das Getreide auf inländischen Märkten nicht sinkensollte, war man von 6 S. 8 D. als bei welchen die Ausfuhrgestattet war (1554), bis auf 53 S. 4 D. (1670) gestiegen;inzwischen leuchtet aus dem ganze» Verlaufe dieser Gesetz-gebung das Bestreben hervor, die Producentcn und die mitihrem Interesse verknüpften Elasten zu begünstige».

Einen weiter» Vortheil in der Getreidegesetzgebuug er-langten die Landbcbaner durch im Jahre 1689, sogleich nachder Revolution*) festgesetzte Ausfuhrprämien auf Getreide.Man zahlte, so lange der inlandische Preis nicht über 48 E.stand, für jedes Quarter ausgeführten Weizen 5 S. und ge-ringere Betrage für die übrigen Getrcidegattungen. Als vor-züglichstes Motiv für diese neue Maßregel wurde angeführt,daß die Ausfuhrprämien die größere Verbreitung der Voden-eultur zur Folge haben, hiedurch eine ständige Niederhaltungder Getreideprcisc bewirkt, und sonach diese Auslage der Prä-mien dem Publicum reichlich ersetzt werden würde.

P Wilh. und Marie C. is.